Kriminalität und Justiz

Am Wochenende: Drei Festnahmen durch die Bundespolizei Waidhaus

Am vergangenen Wochenende nahmen Beamte der Bundespolizei Waidhaus an der A6 insgesamt drei gesuchte Straftäter fest, darunter einen 30-jährigen Rumänen und einen 45-jährigen Bulgaren, während eine 26-jährige Rumänin ihre Justizschulden beglich und somit auf freiem Fuß blieb, was die Relevanz der Grenzkontrollen unterstreicht.

Waidhaus (ots)

Am vergangenen Wochenende, genauer gesagt am 31. August und 1. September, hatten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Waidhaus alle Hände voll zu tun. An der vielbefahrenen A6 konnten sie gleich dreimal in die Pflicht von Festnahmen eingreifen, da gesuchte Straftäter in ihre Fänge gerieten.

Der erste Vorfall ereignete sich am Samstagvormittag, als ein 30-jähriger Mann aus Rumänien von den Beamten entdeckt wurde, der wegen nicht bezahlter Justizschulden gesucht wurde. Die Staatsanwaltschaft Kleve hatte einen Haftbefehl gegen ihn erlassen. Aufgrund einer Verurteilung im September 2023 wegen Trunkenheit im Verkehr hatte das Amtsgericht Kleve eine Geldstrafe von 750 Euro verhängt. Am Kontrollpunkt der Bundespolizei entschloss sich der Rumäne, die ausstehende Zahlung sofort zu begleichen, wodurch er der drohenden Ersatzfreiheitsstrafe entkam. Dies zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, rechtzeitig seinen Verpflichtungen nachzukommen, um schwerere Konsequenzen zu vermeiden.

Festnahmen am Sonntag

Doch die Bundespolizei hatte noch mehr zu tun. Am Sonntag sorgte eine 26-jährige Rumänin für Aufsehen. Auch sie war nicht zum ersten Mal in den Fängen der Justiz, denn gegen sie lagen gleich zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Stuttgart vor. Sie war wegen Diebstahls vom Amtsgericht Stuttgart Bad-Cannstatt zu insgesamt 600 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Auch sie wollte es nicht so weit kommen lassen und zahlte vor Ort, um ihrer rechtlichen Verantwortung nachzukommen und somit ihre Reise fortsetzen zu können.

Der dritte Festgenommene des Wochenendes war ein 45-jähriger Bulgare, der am Sonntagnachmittag aufgegriffen wurde. Bei einer Routinekontrolle stellten die Polizeibeamten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft München vorlag. Er hatte im November 2020 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet, was zur Verhängung einer Geldstrafe von 1.500 Euro geführt hatte. Da er diese Schulden nicht begleichen konnte, wurde er zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Weiden gebracht.

Diese Vorfälle werfen ein Licht auf die wichtige Arbeit der Bundespolizei, die hinsichtlich des grenzüberschreitenden Verbrechens entscheidend agiert. Solche Kontrollen sind essentielle Bestandteile der Polizeiarbeit, die sicherstellen, dass die Gesetze auch an den Grenzen unseres Landes eingehalten werden. Die Einhaltung von Gerichtsurteilen und die rechtzeitige Begleichung von Strafen sind für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit von äußerster Bedeutung.

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