Am Donnerstag, den 10. Oktober 2024, führte die Bundespolizei am Flughafen Stuttgart eine grenzpolizeiliche Ausreisekontrolle durch und entdeckte einen Haftbefehl gegen eine 59-jährige französische Passagierin, die nach Pristina reisen wollte. Der Haftbefehl stammte von der Staatsanwaltschaft Offenburg aufgrund von Diebstahls und beinhaltete eine Geldstrafe von 480 Euro zuzüglich Kosten.
Die Bundespolizei nahm die Frau sofort fest. Nach der Begleichung der Strafe konnte sie jedoch schnell wieder aufbrechen und ihre Reise fortsetzen. Mehr dazu ist auf www.presseportal.de zu lesen.