Hat ein Bundesminister im Internet eine ehrverletzende Äußerung wie „Drecksack“ erhalten und stehe ihm ein Unterlassungsanspruch sowie ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu?
Diese Frage war Gegenstand einer Gerichtsverhandlung vor der 14. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz.
Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, wurde am 29.04.2022 unter einem Video auf Facebook von einem Nutzer als „Drecksack“ bezeichnet.
Als Reaktion auf diese Äußerung erstattete Özdemir am 11.07.2022 Strafanzeige. Das Strafverfahren gegen den Beklagten wurde vorläufig eingestellt, da die Geldauflage von 1.000,00 € nicht gezahlt wurde.
In der folgenden Klage forderte Özdemir eine Unterlassung der Äußerung „Drecksack“ sowie ein Schmerzensgeld in Höhe von 600,00 € sowie Abmahnkosten.
Die Kammer entschied, dass die Äußerung des Beklagten eine ehrenrührige Verletzung des Persönlichkeitsrechts von Özdemir darstelle.
Die Meinungsfreiheit des Beklagten nach Art. 5 Abs. 1 GG sei nicht uneingeschränkt, sondern müsse mit den Rechten auf persönliche Ehre und öffentliches Ansehen abgewogen werden.
Die Kammer wies den Antrag des Beklagten auf Prozesskostenhilfe ab und stellte fest, dass die Äußerung des Beklagten keinen sachlichen Bezug zum Thema des Videos hatte, sondern lediglich diffamierend war.
Nach einer ausführlichen Auseinandersetzung mit der Meinungsfreiheit und der Bedeutung des Persönlichkeitsrechts von Amtsträgern kam die Kammer zu dem Schluss, dass die Äußerung des Beklagten rechtswidrig war.
Der Beklagte erkannte die Klage an und wurde durch ein Anerkenntnisurteil vom 25.05.2024 zur Zahlung von Schmerzensgeld und Abmahnkosten verurteilt.
Der Beschluss des Landgerichts vom 04.03.2024 (rechtskräftig) bestätigte die Entscheidung.
Das Urteil stellt einen wichtigen Präzedenzfall dar, der die Grenzen der Meinungsfreiheit im Kontext von sozialen Medien und die Verantwortung bei Äußerungen über öffentliche Personen aufzeigt.
Es verdeutlicht die Bedeutung des Schutzes der Persönlichkeitsrechte, insbesondere von Politikern, und die Notwendigkeit, verantwortungsbewusst und respektvoll mit unterschiedlichen Meinungen umzugehen.
– NAG