In Neustadt an der Weinstraße wurde ein 22-jähriger Mann am 28. Oktober 2024 von der Polizei in der Exterstraße mit einem Kleinkraftrad gestoppt. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer nicht im Besitz eines Führerscheins war und das Fahrzeug eine Geschwindigkeit von über 50 km/h erreichen konnte, obwohl es nur für 25 km/h versichert war. Dadurch wird nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen ihn eingeleitet.
Zusätzlich war der Fahrer unter dem Einfluss von Cannabis, weshalb ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Der Fahrzeugschlüssel wurde der Halterin übergeben, die ebenfalls rechtlich belangt wird, da sie es ihm gestattete, das Kleinkraftrad zu fahren. Die Führerscheinstelle wird über den Vorfall informiert, was für den Fahrer und die Halterin schwerwiegende Konsequenzen haben könnte. Details hierzu finden sich im Bericht von www.presseportal.de.