In einem brisanten Gerichtsverfahren in Fulda wurde ein 38-Jähriger wegen seiner Beteiligung an einer brutalen Schlägerei verurteilt, die im Februar vergangenen Jahres stattfand. Der Mann, der bereits eine strenge Haftstrafe wegen Totschlags verbüßt, hatte anscheinend noch nicht genug. Am Jerusalemplatz trat er an die Seite von zwei Komplizen, um gemeinsam einen 51-Jährigen brutal zu attackieren.
Die Geschehnisse vom 17. Februar 2023 entblößten die düstere Seite menschlicher Beziehungen, als der Angeklagte offenbar aus Eifersucht handelte. Der Richter Ulrich Jahn beschrieb die Tat als „hinterlistig“ und führte aus, dass das Opfer zuvor einen kleinen Geschenkgutschein seiner Freundin überreicht hatte, was den Angeklagten dermaßen provozierte, dass er zur Gewalt griff. Vor Gericht kam ans Licht, dass die Eifersucht des Angeklagten der entscheidende Auslöser für diese gefährliche Körperverletzung war.
Opfer leidet unter schweren Verletzungen
Das Ziel dieses heimtückischen Angriffs war ein 51-jähriger Mann, der in gutem Glauben in den Park kam, um einen entspannten Tag mit Bekannten zu verbringen. Stattdessen wurde er ohne Vorwarnung angegriffen, was zu schmerzhaften Verletzungen führte, darunter Rippenbrüche und schwerwiegende Prellungen im Gesichtsbereich. Der Richter brachte es auf den Punkt: „Hinterlistiger geht es nicht mehr“, und verdeutlichte damit, wie niederträchtig der Übergriff gewesen war.
Mitangeklagt war ein 42-jähriger Fuldaer, ebenso ein Teil dieses skrupellosen Plans. Während des Verfahrens gaben die beiden Angeklagten teilweise Geständnisse ab. Der 38-Jährige verkündete während des Verfahrens, dass seine Motive auch aus einer Vorstellung resultierten, der 51-Jährige habe seine Tochter unangemessen berührt. Diese Erklärung wurde jedoch vom Gericht nicht geglaubt. Stattdessen wurde erkannt, dass sein Aggressionsdrang aus einem persönlichen Konflikt resultierte, der nur zum Nachteil des Opfers führte.
Urteil und Folgen für die Täter
Das Amtsgericht Fulda sprach am 27. August 2024 das Urteil. Der Haupttäter, der 38-Jährige, erhielt eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren, während gegen seinen Komplizen eine Bewährungsstrafe von einem Jahr verhängt wurde. Im Gegensatz dazu war die Einschätzung des Verteidigers des 38-Jährigen, der nur eine Strafe von einem Jahr und vier Monaten forderte, nicht erfolgreich. Auch die Aussage des Älteren, er würde solche Taten nicht wiederholen, schien die Richter nicht zu überzeugen.
Das Gericht folgte im Wesentlichen dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, die den Angeklagten als Rafinesse und Tücke beschrieb und auf die Schwere der Verletzungen des Opfers hinwies. Während die einen Angeklagten ernste Reue zeigten, äußerte der jüngere ein Gefühl der Berechtigung für seine Tat. „Er hat bekommen, was er verdient hat. Ich bereue nichts“, waren seine abschließenden Worte, die die Gesellschaft an die Ketten eines Unverstandenen Eifersucht erinnern.