Frankfurt (Oder) (ots)
In einer aktuellen Aktion deckte die Bundespolizei am Mittwochmorgen in Frankfurt (Oder) eine Schleusung auf. Die Ermittler waren im Rahmen von vorübergehend eingeführten Grenzkontrollen aktiv und führten um 10:35 Uhr eine Kontrolle von fünf Fußgängern durch, die auf der Stadtbrücke unterwegs waren.
Die fünf Personen, die von den Beamten angehalten wurden, setzen sich aus vier iranischen und einem irakischen Staatsangehörigen im Alter zwischen 17 und 47 Jahren zusammen. Alle Beteiligten konnten jedoch keine erforderlichen Unterlagen vorweisen, die für eine legale Einreise und einen Aufenthalt in Deutschland notwendig sind, was die Bundespolizei dazu veranlasste, die Gruppe zur Dienststelle zu bringen und den Fall weiter zu bearbeiten.
Ungewöhnliche Umstände und internationale Zusammenarbeit
Im Kontext dieser Vorfälle erhielt die Bundespolizei zeitgleich eine Meldung vom polnischen Grenzschutz, dass eine unbekannte Person zuvor mit einem PKW die fünf Männer an der deutsch-polnischen Grenze nach Slubice gebracht und dort abgesetzt hatte. Diese Information legt nahe, dass es möglicherweise eine koordinierte Methode gab, um die Männer illegal nach Deutschland zu bringen.
Auf Basis dieser Informationen hat die Bundespolizei Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes gegen die Geschleusten eingeleitet. Für die Person, die mit dem Fahrzeug unterwegs war und bisher unbekannt geblieben ist, wird wegen des Verdachts der Einschleusung von Ausländern ermittelt.
Die Entscheidung der Beamten war klar: Die volljährigen Männer wurde die Einreise verweigert und in die polnische Heimat zurückgewiesen. In einem besonders sensiblen Fall wurde der unbegleitete 17-Jährige in das zuständige örtliche Jugendamt übergeben, um ihm die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen.
Die aktuelle Situation in Frankfurt (Oder) reflektiert die Herausforderungen, denen sich die Bundespolizei im Rahmen der Grenzkontrollen gegenübersieht. Sie stehen kontinuierlich in der Verantwortung, die Grenzen zu sichern und gleichzeitig das Wohl von schutzbedürftigen Personen, wie etwa unbegleiteten Minderjährigen, zu gewährleisten.