Ein Fahrradfahrer, der auf dem Gehweg unterwegs war, wurde in Chemnitz von der Polizei gestoppt. Doch bei der anschließenden Personenkontrolle stellten die Beamten mehrere Vergehen fest, die zu seiner Verhaftung führten.
Neben dem unerlaubten Fahren auf dem Gehweg wurde festgestellt, dass der 38-jährige Deutsche einen Haftbefehl offen hatte. Doch damit nicht genug, denn sein Fahrrad wies einen nachgerüsteten Elektromotor auf, der es ermöglichte, ohne eigenes Treten zu fahren. Dies könnte bedeuten, dass eine Pflichtversicherung erforderlich wäre, da das Fahrrad Geschwindigkeiten von über 25 km/h erreichen kann.
Weiterhin wurde ein getarnter Elektroschocker als Taschenlampe gefunden, was zu zusätzlichen Anklagepunkten führte. Der Radfahrer wurde noch am selben Tag einem Ermittlungsrichter vorgeführt, der den Haftbefehl vollstreckte und ihn ins Gefängnis brachte.
Neben dem Fahren ohne Fahrerlaubnis muss sich der Mann auch wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und das Pflichtversicherungsgesetz verantworten. Das Fahrrad wurde sichergestellt, um weitere Untersuchungen durchzuführen und festzustellen, ob der Fahrer eine spezielle Erlaubnis für den Umbau benötigt.
– NAG