Am Dienstag, den 22. Oktober 2024, wurde ein 32-Jähriger auf dem Hauptbahnhof Stendal von Bundespolizisten kontrolliert und dabei entdeckt, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stendal vorlag. Der Mann, der im Februar 2021 wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden war, hatte eine Geldstrafe von 1.040 Euro nicht gezahlt und war seitdem untergetaucht. Der Haftbefehl war im November 2021 erlassen worden, nachdem er der Geldstrafe entkommen war.
Nach der Festnahme bot der 32-Jährige an, seine Schulden zu begleichen, und kontaktierte einen Bekannten, der direkt die geforderte Summe von insgesamt 1.128 Euro mitbrachte und bezahlte. Wenige Stunden nach der Kontrolle, gegen 18:00 Uhr, konnten beide das Bundespolizeirevier wieder verlassen. Die ausschreibende Behörde wurde über die Erledigung des Haftbefehls informiert, berichtet www.magdeburg-klickt.de.