In Fulda sorgt ein brutaler Vorfall für Aufregung, nachdem ein 38-jähriger Mann erneut vor Gericht steht, und zwar wegen einer gewalttätigen Auseinandersetzung, die in den Monaten zuvor stattfand. Der Mann war bereits wegen Totschlags zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden, als die Richter nun einen weiteren Fall gegen ihn verhandelten, in dem er, zusammen mit zwei Komplizen, einen 51-jährigen Bekannten schwer verletzte.
Der Vorfall ereignete sich am Jerusalemplatz in Fulda, wo die Angeklagten laut Gerichtsbeschlüssen am 17. Februar 2023 einen Überfall auf das Opfer ausführten. Der 51-jährige Mann, der die Attacke nur unwesentlich überlebte, war einem heimtückischen Plan des Hauptangeklagten zum Opfer gefallen. Die Motivationen hinter dieser Tat scheinen tief in persönlichen Konflikten verwurzelt zu sein, insbesondere im Bereich der Eifersucht.
Vorgeschichte und Tatablauf
Der 38-Jährige hatte im Frühjahr in einem anderen Verfahren bereits eine zwölfjährige Haftstrafe erhalten, weil er einen Bekannten in einem Streit erschossen haben soll. Dies ist jedoch noch nicht endgültig entschieden worden und liegt beim Bundesgerichtshof zur Überprüfung. Der aktuelle Prozess allerdings begibt sich auf andere schockierende Taten, die sich Monate vor dem tödlichen Vorfall abspielten.
Am Valentinstag, einem Anlass, der in vielen Kulturen mit romantischen Gesten verbunden ist, fühlte sich der Angeklagte durch eine harmlose Geste bedroht. Der Geschädigte hatte der Freundin des 38-Jährigen einen Zehn-Euro-Gutschein geschenkt, was der Angeklagte als Provokation wahrnahm. Diese Eifersucht wurde als der auslösende Faktor für die brutale Attacke identifiziert, bei der das Opfer mit Schlägen und Tritten traktiert wurde, als es in der Annahme in den Park kam, ein freundliches Treffen zu erleben.
Der Richter Ulrich Jahn beschrieb die Tat als „hinterlistig“ und äußerte sich über die Absicht des Angeklagten, den Geschädigten in eine Falle zu locken. Die beiden Mitangeklagten, ein 42-jähriger Mann und ein bislang unbekannter Dritter, unterstützten diese Maßnahme. Während eines Gerichtsverfahrens gab der jüngere Mittäter zu, dass er dem Opfer zwei Faustschläge verpasst hatte. Der ältere Mitangeklagte gab an, einen „Tritt in den Hintern“ gegeben zu haben, was die Schwere der Gewalt verhöhnt.
Urteil und Konsequenzen
Am Dienstag, den 27. August 2024, fällte das Amtsgericht Fulda das Urteil. Der 38-Jährige wurde zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, während sein Komplize auf Bewährung einer einjährigen Haftstrafe entkam. Der Staatsanwalt, Andreas Hellmich, hatte einen härteren Schuldspruch gefordert, und Richter Jahn folgte weitgehend dessen Schlussfolgerungen.
Während der Verhandlung war der 38-Jährige nicht in der Lage, ein glaubwürdiges Motiv für seine Handlungen zu liefern. Eine seiner Behauptungen, das Opfer habe seine kleine Tochter sexuell berührt, wurde vom Gericht als unglaubwürdig abgelehnt. Seine Rechte am lauteren Verlauf der Diskussion waren anscheinend nicht gegeben, und seine Narben auf der Seele häufen sich mit den Monaten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und die Geschichte hinter diesen gewalttätigen Auseinandersetzungen ist damit noch lange nicht beendet. Auch wenn der ältere Mitangeklagte den Eindruck von Bedauern vermittelte, weigerte sich der jüngere Täter, Verantwortung zu übernehmen, und erklärte: „Er hat bekommen, was er verdient hat. Ich bereue nichts.“ Solche Aussagen werfen eine dunkle Schatten auf die Möglichkeiten der Rehabilitation und der Besserung in der Zukunft dieser Männer.
Die öffentliche Sicherheit wird durch solche Gewalttaten in Frage gestellt, und das Rechtssystem muss in der Lage sein, die Täter Werkzeuge zu zeigen, die nicht nur Strafen umfassen, sondern auch Wege zur Reue und Wiedergutmachung bieten. In einer Welt, die oft von Eifersucht und gewalttätigen Reaktionen geprägt ist, bleibt die Frage, wie solche Taten in Zukunft verhindert werden können, weiterhin offen.