Ein Berliner Polizeibeamter, der während einer Protestaktion gegen die Corona-Maßnahmen Reizgas eingesetzt und einen 67-jährigen Mann verletzt hat, entgeht einer strafrechtlichen Verurteilung. Nach dreieinhalb Jahren stellte das Amtsgericht Tiergarten das Verfahren wegen Körperverletzung im Amt ein, jedoch nicht ohne eine Geldauflage von insgesamt 6.000 Euro. Davon erhält der verletzte Mann 3.000 Euro, während der Rest an die Berliner Justizkasse fließt. Richter Andreas Lascheit erklärte, dass die Entscheidung mit Zustimmung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung getroffen wurde.
Der Vorfall ereignete sich im April 2021, als der Beamte als Zugführer in einem Polizeieinsatz tätig war. Nach der Auflösung einer Demonstration sprühte er in einem Moment der Verwirrung Reizgas in das Gesicht des Mannes, der sich nicht von der Stelle bewegte. Der Beamte rechtfertigte seine Handlung mit der Annahme, dass er angegriffen werde. Der 67-Jährige erlitt daraufhin einen Krampfanfall und musste ins Krankenhaus. Zudem wurde ein zweiter Vorwurf, der sich auf eine andere Demonstration bezog, eingestellt, da Videobeweise zeigten, dass der Beamte unschuldig war. Weitere Details sind in einem Bericht von www.n-tv.de nachzulesen.