Die Bundespolizei hat am 16. September 2024 vorübergehend Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen wieder eingeführt. Diese Maßnahme wurde von der Bundesministerin des Innern und für Heimat angeordnet und betrifft die Grenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. Die vorübergehenden Kontrollen sollen der inneren Sicherheit dienen und irreguläre Sekundärmigration bekämpfen.
Zwischen dem 16. und 30. September wurden an den NRW-Grenzen zu Belgien und den Niederlanden insgesamt 202 unerlaubte Einreisen registriert. Dazu zählen 152 an der Grenze zu Belgien und 50 an der zur Niederlande. So wurden auch 71 Personen an der belgischen Grenze und 28 an der niederländischen Grenze von der Einreise abgehalten. Bei diesen Maßnahmen gab es zudem Festnahmen von Schleusern, die an der Grenze zu Belgien und den Niederlanden verhaftet wurden.
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