Millionen Kunden der Sparkasse erhalten unerwartete Zinszahlungen
Ein neues Gerichtsurteil hat weitreichende Auswirkungen auf zahlreiche Sparverträge bei der Sparkasse und anderen Banken. Betroffen sind Kunden, die bestimmte Standard-Sparprodukte abgeschlossen haben, die von verschiedenen Sparkassen angeboten wurden. Die Verbraucherzentrale hat erfolgreich gegen unzulässige Zinsklauseln in solchen Verträgen geklagt.
Diese Entscheidung betrifft insbesondere die Saale-Sparkasse und die Ostsächsische Sparkasse Dresden, aber sie hat auch Signalwirkung für ähnliche Verträge bei anderen Finanzinstituten. Im Jahr 2021 allein waren laut Schätzungen etwa 1,1 Millionen Prämiensparverträge betroffen. Zudem könnten sogar einfache Sparbücher unrechtmäßige Zinsvereinbarungen enthalten.
Wegen dieser unzulässigen Klauseln haben viele Sparerinnen und Sparer über Jahre hinweg zu niedrige Zinsen erhalten. Einige Banken senkten die Zinsen sogar auf extrem niedrige Werte wie 0,01 Prozent oder 0,001 Prozent. Mit steigendem allgemeinen Zinsniveau seit 2022 wird die Problematik noch offensichtlicher.
Wie Betroffene zu ihren Zinsen kommen können
Die Kunden haben nun die Möglichkeit, die Zinsen in ihren Sparverträgen neu berechnen zu lassen und gegebenenfalls eine Nachzahlung zu erhalten. Dazu sollten sie ihre Verträge prüfen, ob sie von den unrechtmäßigen Klauseln betroffen sind. Anschließend können sie von der Bank oder Sparkasse eine Nachberechnung einfordern, wie es in einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs festgelegt wurde.
Verbraucherzentralen empfehlen den betroffenen Kunden, ihre Rechte zu kennen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, um die ihnen zustehenden Zinsen zurückzuerhalten. Für diejenigen, die unsicher sind, wie sie vorgehen sollen, bietet die Verbraucherzentrale eine Anleitung an, um die Rückzahlung der Zinsen von der Sparkasse zu fordern.
Es ist wichtig, dass die betroffenen Kunden ihre Verträge prüfen und ihre Ansprüche geltend machen, um von den neuen Gerichtsurteilen zu profitieren. Die Sparkasse und andere Finanzinstitute sind nun verpflichtet, die Zinsen korrekt nachzuberechnen und die Kunden entsprechend zu entschädigen.
Quelle: Verbraucherzentrale
Von Lisa Müller
– NAG