Kriminalität und JustizMünchenReisen

Hotelwerbung: Wenige Gehminuten vs. 1,3 Kilometer Entfernung – Gerichtsurteil enthüllt.

Die Bedeutung von ehrlicher Hotelwerbung für Luxusreisen

Man sagt, dass der Teufel im Detail steckt – und in der Werbung für Luxushotels ist das nicht anders. Ein aktuelles Gerichtsurteil aus München zeigt, wie wichtig es ist, dass die Angaben in Hotelbeschreibungen den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.

Der Fall

Ein Reiseveranstalter bewarb ein Boutique-Hotel an der Pazifikküste Costa Ricas als „nur wenige Gehminuten von den besten Restaurants und wunderschönen Stränden“ entfernt. Doch für eine deutsche Urlauberin und ihre neunjährige Tochter stellte sich die Realität anders dar. Statt eines kurzen Spaziergangs fanden sie sich 1,3 Kilometer entfernt vom Strand wieder, was einem 25-minütigen Fußmarsch entsprach. Die Enttäuschung der Urlauberin führte zu einer Klage vor Gericht.

Das Urteil

Das Amtsgericht München urteilte zugunsten der Urlauberin und verurteilte den Reiseveranstalter zur Erstattung von 1.795 Euro, einschließlich Kosten und Schadensersatz. Das Gericht betonte die Bedeutung ehrlicher Werbung, insbesondere im Luxussegment. Bei einer Reise im Hochpreissegment dürfen Versprechungen wie „wenige Gehminuten“ keine übertriebenen Distanzen verbergen.

Die Lehre

Dieser Fall verdeutlicht die Notwendigkeit von Transparenz und Ehrlichkeit in der Hotellerie. Kunden, die viel Geld für Luxusreisen ausgeben, haben ein Recht darauf, die versprochenen Annehmlichkeiten auch tatsächlich zu erhalten. Die Wahl des richtigen Hotels kann den Unterschied zwischen einem Traumurlaub und einer Enttäuschung ausmachen.

NAG

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