Die Große Strafkammer am Landgericht Ansbach hat in einem schwierigen Fall häuslicher Gewalt ein Urteil verhängt. Der Angeklagte, der wegen Körperverletzung und schwerer räuberischer Erpressung vor Gericht stand, gestand über seinen Anwalt umfassend. Das Gericht entschied auf eine Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, da der Mann nicht vorbestraft ist und seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft sitzt. Die Gerichtsbeschlüsse beruhten darauf, dass die Frau, die aufgrund der Drohungen und Gewalt des Angeklagten zwei Monate lang unter Schlaflosigkeit und Angstzuständen litt, keinen weiteren Kontakt zu ihm wünscht.
Richter Matthias Held bemerkte, dass die Folgen im Vergleich zu anderen Fällen nicht so schwerwiegend seien. Interessanterweise führte der Fall bereits in ihrem syrischen Heimatdorf zu einem Vergleich zwischen den Familien. Eine Schlichtung hatte zu der Vereinbarung geführt, dass die Anzeige zurückgezogen wird, im Austausch dafür, dass der Angeklagte herabwürdigende Fotos entfernt. Dennoch betonte der Richter, dass eine Bestrafung in Deutschland trotz solcher Schlichtungen notwendig ist. Mehr Details zu diesem Fall finden sich hier.