Am vergangenen Wochenende kam es am Flughafen Hannover zu einem unerwarteten Vorfall. Ein 20-jähriger Passagier, der zu einem Urlaub in Griechenland aufbrechen wollte, geriet ins Visier der Luftsicherheitsassistenten. In seinem Handgepäck entdeckten diese einen verdächtigen Gegenstand, der sich zunächst als gewöhnliche Taschenlampe tarnte. Doch bei genauerer Prüfung stellte sich heraus, dass es sich um eine Taschenlampe mit integriertem Taser handelte – eine Entdeckung, die sofort die Bundespolizei auf den Plan rief.
Da der Taser nicht die gesetzlichen Prüfzeichen aufwies und als verstecktes Waffengebilde eingestuft wurde, handelte es sich um einen klaren Verstoß gegen das Waffengesetz. Der junge Mann behauptete, dass der Gegenstand seinem Bruder gehöre und er keine Ahnung habe, wie diese „Taschenlampe“ in seinen Koffer gelangt sei. Die Bundespolizei stellte die gefährliche Lampe sicher und erteilte dem 20-Jährigen eine Strafanzeige. Trotz dieses misslichen Vorfalls konnte der Mann letztendlich seine Reise antreten, jedoch mit einem ernsthaften rechtlichen Problem im Gepäck. Details zu diesem Vorfall sind noch spärlich, jedoch meldet www.presseportal.de, dass…