Todesfall nach Zahn-OP: Ein gerichtliches Urteil im Fall von vor acht Jahren
Ein trauriger Vorfall hat vor acht Jahren die Stadt Hamburg erschüttert: Ein 18-jähriger Patient verstarb während einer Zahnoperation, die in der Praxis einer Zahnärztin in Altona stattfand. Die zuständigen Ärzte, die Zahnärztin und der Narkosearzt, standen nun vor Gericht, um sich für den tragischen Vorfall zu verantworten.
Freispruch für die Zahnärztin und Bewährungsstrafe für den Narkosearzt
Das Gericht sprach die 46-jährige Zahnärztin frei, während der 67-jährige Narkosearzt zu anderthalb Jahren auf Bewährung verurteilt wurde. Der Narkosearzt wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge bestraft, da er zur fraglichen Zeit nicht alle erforderlichen Geräte zur Überwachung der Betäubung mit sich führte.
Während des Prozesses wurde deutlich, dass das Versagen bei der Überwachung des Patienten ausschließlich dem Narkosearzt zugeschrieben wurde. Die Zahnärztin ihrerseits wurde von jeglicher Schuld freigesprochen.
Bedauern und Reue der Ärzte
Sowohl die Zahnärztin als auch der Narkosearzt zeigten zum Prozessauftakt große Reue. Die Zahnärztin betonte, dass sie stets die bestmögliche Behandlung für ihre Patienten angestrebt habe und sich im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht bewegt habe. Der Narkosearzt räumte ein, dass er als Arzt versagt habe, indem er nicht alle erforderlichen Geräte zur Überwachung der Narkose dabei hatte.
Die Verkündung der Urteile brachte für die Familien des Verstorbenen und der Angeklagten eine gewisse Klarheit in einem tragischen Fall, der vor acht Jahren das Leben aller Beteiligten veränderte.
– NAG