Verurteilung wegen Straßenblockade aufgehoben
Vor sechs Jahren führte ein Hochzeitskorso in Düsseldorf zu einer Straßenblockade, die nun rechtlich abgeschlossen ist.
Das Landgericht hat die Verurteilung eines 32-jährigen Mannes wegen der Straßenblockade durch den Hochzeitskorso aufgehoben. In der ersten Instanz war er zu einer Geldstrafe von 1600 Euro verurteilt worden, jedoch wurde das Verfahren nun eingestellt.
Der Niederländer konnte erfolgreich im Berufungsverfahren gegen den Schuldspruch vorgehen. Die Richterin am Landgericht stellte nach Auswertung vieler Fotos fest, dass ihm nicht nachgewiesen werden konnte, den Korso mit seinem roten Audi angeführt zu haben. Weitere Fahrzeuge standen offenbar vor seinem Auto, wodurch er nicht als Anführer identifiziert werden konnte.
Die Anklage hatte die Straßenblockade als besonders rücksichtslos und gleichgültig gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern bewertet. Die blockierten Autofahrer hatten die Situation gefilmt und zunächst wurde gegen alle 15 Teilnehmer des Korsos ermittelt.
Diese Entscheidung des Gerichts zeigt die Bedeutung von Beweismaterial wie Fotos für die Klärung von Vorwürfen. In diesem Fall führte eine genaue Analyse der Bilder zur Aufhebung der Verurteilung und damit zu einem Schlussstrich unter den langwierigen Rechtsstreit.