Kriminalität und JustizOldenburg

Urteil nach erfolgreicher Revision: Milderes Urteil für Angeklagten in Einbruchsfall

„Positive Auswirkungen auf die Rechtsprechung: Erfolgreiche Revision eines Einbrechers in Ganderkesee“

In einer aktuellen Gerichtsentscheidung des Landgerichts Oldenburg wurde ein 36-jähriger Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt, nachdem er wegen schweren Wohnungseinbruchdiebstahls in Ganderkesee und Bookholzberg angeklagt war. Diese Strafe fällt deutlich milder aus als die vorherige Verurteilung vor einem Jahr, bei der eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verhängt wurde. Der Grund für die Strafmilderung liegt darin, dass die Revision des Angeklagten erfolgreich war.

Der Bundesgerichtshof überprüfte den Schuldspruch des Landgerichts und sprach den Angeklagten nur wegen versuchten schweren Wohnungseinbruchdiebstahls schuldig. Die ursprüngliche Verurteilung wegen schweren Raubes konnte nicht aufrechterhalten werden. Dadurch musste das Landgericht erneut über die Strafhöhe entscheiden, was dazu führte, dass die Strafe reduziert wurde. Eine Polizeiaussage während der Verhandlung bestätigte, dass der Angeklagte zur Aufklärung beigetragen hatte, was sich strafmildernd auswirkte.

Das Gericht blieb jedoch sowohl über die Forderungen der Verteidigung, die eine Bewährungsstrafe forderte, als auch über die Forderungen der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verlangte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, daher bleibt der Verurteilte vorerst auf freiem Fuß.

Diese erfolgreiche Revision zeigt, dass eine gründliche Überprüfung von Gerichtsurteilen wichtige Korrekturen bei der Urteilsfindung ermöglichen kann und somit die Rechtsprechung präzisiert und fair gestaltet. – NAG

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