Die Auswirkungen des Urteils auf die Gemeinschaft
Das Landgericht Köln hat heute ein Urteil gefällt, das die Anführer eines Räuber-Trios aus Kerpen, Elsdorf und Bedburg betrifft. Der erwachsene Drahtzieher, 22 Jahre alt, wurde zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die beiden jugendlichen Mittäter, 17 und 18 Jahre alt, erhielten jeweils eine Jugendstrafe von drei Jahren.
Die Entscheidung des Gerichts berücksichtigte die umfassende Kooperation des erwachsenen Angeklagten bei der Aufklärung der Straftaten. Auch seine geringe Vorstrafe spielte eine Rolle bei der Strafzumessung. Trotzdem wurde ein neuer Haftbefehl erlassen, um sicherzustellen, dass die Verurteilung nicht sofort vollstreckt wird.
Die Kammer begründete ihre Entscheidung damit, dass die beiden jugendlichen Täter als gefährlich für die Allgemeinheit eingestuft wurden. Ihre schädlichen Neigungen und hohe kriminelle Energie lassen eine Bewährung als zu riskant erscheinen.
Ein besonders besorgniserregender Aspekt war die Rolle des jüngsten Täters, der als Hauptakteur der Raubserie gesehen wurde. Trotz der Argumentation seines Verteidigers, der behauptete, er sei von den älteren Angeklagten angestachelt worden, sah die Kammer weiterhin eine dringende Gefahr für weitere Straftaten.
Das Urteil löste starke Emotionen aus, mit der Lebensgefährtin des 22-Jährigen, die einen Weinkrampf erlitt. Der Verteidiger versuchte zu trösten, indem er darauf hinwies, dass die Haftstrafe möglicherweise verkürzt werden könnte, da die Sozialprognose des Verurteilten positiv ist.
– NAG