Im skandalträchtigen „MeToo“-Fall der hessischen Linkspartei wurde eine Studentin aus Mainz zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Wiesbaden sprach das Urteil aufgrund übler Nachrede gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Fraktion, der im Mittelpunkt der Vorwürfe stand. Neben der Haftstrafe muss die Studentin auch 5.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und 2.000 Euro Geldauflage sowie 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Hierbei hatte sie in sozialen Netzwerken schwerwiegende Anschuldigungen gegen den Mitarbeiter erhoben, ohne diese mit Fakten zu belegen.
Der Fall geht zurück auf einen Skandal im Frühjahr 2022, bei dem zahlreiche Vorwürfe über sexuellen Missbrauch und Machtmissbrauch in der Linkspartei laut wurden. Die Studentin hat Berufung gegen das Urteil eingelegt, während ihr Anwalt sie als „Bauernopfer“ betrachtet und die Schwere des Urteils als unverhältnismäßig kritisiert. Das gesamte Verfahren wird weiterhin von Fragen über die Aufklärung der ursprünglichen Vorwürfe überschattet, die die Partei in eine schwere Krise stürzten. Für weitere Details zu diesem brisanten Fall siehe den Bericht auf www.fr.de.