Ein dramatisches Gerichtsurteil schockt die Hinterbliebenen! Eine Witwe, die nach 25 Jahren Ehe auf eine Witwenrente hoffte, wurde vom Arbeitsgericht Hamburg enttäuscht. Trotz langjähriger Partnerschaft blieb ihr die finanzielle Unterstützung verwehrt, da ihr Ehemann vor weniger als fünf Jahren in den Ruhestand trat. Der Arbeitgeber berief sich auf eine Betriebsvereinbarung, die eine Witwenrente nur nach mindestens fünfjähriger Ehe vor dem Ruhestand vorsieht, um sogenannten „Versorgungsehen“ vorzubeugen.
Die Witwe zog vor Gericht und argumentierte, dass die Regelung eine Diskriminierung darstelle und gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoße. Doch das Gericht wies die Klage zurück. Die Richter stellten fest, dass die fünfjährige Eheklausel sowohl für Männer als auch für Frauen gilt und somit keine Diskriminierung vorliegt. Zudem sei es legitim, solche Vorgaben für die Hinterbliebenenrente zu machen, um langfristige Zahlungsverpflichtungen für den Arbeitgeber klar zu regeln. Ein herber Schlag für die Klägerin, die sich auf gerechte Behandlung hoffte! Weitere Details zu diesem brisanten Fall sind hier zu finden.