In einer großangelegten Aktion zur Bekämpfung von Mindestlohnverstößen haben über 100 Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Gießen in Hessen gestern 88 Arbeitgeber überprüft. Dabei wurden mehr als 270 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Die Prüfungen umfassten verschiedenste Branchen, darunter Wäschereien, Friseure, Kosmetikstudios und Gastronomiebetriebe. Erste Hinweise auf Verstöße gegen den Mindestlohn, der aktuell bei 12,41 EUR liegt, wurden in acht Fällen festgestellt, so die Pressesprecherin Stephanie Auerswald.
Zusätzlich wurden mehrere Arbeiter ohne die notwendigen Arbeitserlaubnisse angetroffen. In Gießen wurden zwei Vietnamesinnen in einem Nagelstudio und ein 24-jähriger Inder in einem Schnellrestaurant ohne Papiere beschäftigt. Auch zwei Georgier im Lahn-Dill-Kreis mussten ihre Arbeit in einem Barbershop beenden. Alle betroffenen Arbeitnehmer wurden vorübergehend festgenommen, und gegen sie sowie ihre Arbeitgeber wurden Strafverfahren eingeleitet. Diese bundesweite Schwerpunktprüfung war Teil einer riesigen Europäischen Aktion zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, bei der über 3.300 Zöllner*innen in Deutschland im Einsatz waren, unterstützt von Delegationen aus 20 EU-Staaten laut Informationen von www.presseportal.de.