Am vergangenen Donnerstag hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit intensive Prüfungen zur Einhaltung des Mindestlohns durchgeführt. Diese Aktionen fanden in einer Vielzahl von Branchen statt, darunter Friseursalons, Gaststätten und Bauunternehmen, mit insgesamt 36 überprüften Objekten in der Region Rosenheim. Über 127 Beschäftigte wurden befragt, wobei die Zöllner in 28 Fällen bereits anhand von Geschäftsunterlagen Verstöße feststellen konnten. Zudem sind 24 Sachverhalte für weitere Prüfungen vorgesehen, insbesondere in Bezug auf mögliche Unterschreitungen des Mindestlohns und illegalen Beschäftigungen.
Im Rahmen dieser grenzüberschreitenden Aktion, die von der Europäischen Arbeitsbehörde koordiniert wird, sind mehr als 3.300 Zöllnerinnen und Zöllner in Deutschland im Einsatz. Begleitet wurden sie von Delegationen aus 20 EU-Mitgliedstaaten, was den gemeinsamen Kampf gegen Schwarzarbeit und minimale Lohnverletzungen verdeutlicht. Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wurde im Jahr 2015 eingeführt und wird ab dem 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde angehoben, ein mittlerweile bewährter Rahmen, der jedoch weiterhin Verstöße zur Folge hat, wie die Ermittlungen zeigen. Mehr dazu unter www.presseportal.de.