Am 17. Oktober 2024 führte das Hauptzollamt Stralsund eine großangelegte Aktion zur Kontrolle des Mindestlohns durch, die Teil einer bundesweiten Initiative in Zusammenarbeit mit der Europäischen Arbeitsbehörde war. Insgesamt 135 Zöllnerinnen und Zöllner waren im Einsatz, um in Mecklenburg-Vorpommern die Einhaltung des Mindestlohns zu überprüfen. Bei den Kontrollen wurden 189 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsbedingungen befragt, wobei in 44 Fällen weitere Ermittlungen notwendig wurden – 14 davon wiegen schwer wegen Verdachts auf Mindestlohnverstöße. Die Zöllner leiteten sieben Ordnungswidrigkeitenverfahren und zehn Strafverfahren wegen illegaler Aufenthalte ein.
Ein dramatisches Ereignis überschattete die Kontrollen: Ein Arbeiter versuchte, sich der Prüfung zu entziehen, indem er fluchtartig einen Hinterausgang eines Bistros verließ. Die Zöllner konnten ihn jedoch nach einer Verfolgung von etwa 500 Metern einholen. Da der Mann sich wehrte, mussten ihn die Beamten mit Handschellen fixieren. „Dies ist leider kein Einzelfall,“ erklärte Sabine Mattil, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Stralsund, und betonte die Wichtigkeit regelmäßiger Prüfungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und zur Förderung eines fairen Arbeitsmarktes. Die Ermittlungen zu den Vorfällen dauern an, während die Behörden mit Hochdruck gegen die Schattenwirtschaft vorgehen. Weitere Informationen dazu finden sich in dem Bericht auf www.presseportal.de.