Kinderärzte setzen sich gegen die geplante RSV-Prophylaxe ein
Das RS-Virus ist für Säuglinge und Kleinkinder lebensgefährlich. In den letzten Jahren gab es im Herbst und Winter immer wieder Engpässe, da viele Kinder erkrankten.
Die geplante Änderung für dieses Jahr sieht vor, dass gesetzliche Krankenkassen ab Herbst die Prophylaxe mit einem Antikörper für alle Kinder bis zum ersten Lebensjahr übernehmen. Die Ständige Impfkommission (StiKo) empfiehlt diese passive Immunisierung als Schutzmaßnahme. Dr. Michael Hubmann, Kinderarzt und Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, begrüßt diese Maßnahme, betont jedoch auch, dass dies eine zusätzliche Belastung für die Kinderärzte bedeuten könnte.
Kinderkliniken entlastet, Kinderärzte belastet
Dr. Hubmann verweist auf ausländische Studien, die zeigen, dass die Hospitalisierung von Kindern durch die Prophylaxe um mehr als 60 Prozent zurückgegangen ist. Dies könnte die Kinderkliniken deutlich entlasten, jedoch bedeutet es für die Kinderärzte eine zusätzliche Belastung. Das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt eine zeitnahe Verabreichung des Antikörpers an die Säuglinge für maximalen Schutz.
Laut Dr. Hubmann könnte die Verabreichung des Antikörpers an etwa 350.000 Kinder im Herbst erforderlich sein. Er weist darauf hin, dass einige Eltern möglicherweise mehrere Beratungstermine benötigen, bevor sie sich für die Prophylaxe entscheiden.
500.000 Behandlungen ohne Bezahlung?
Der Kinderärzte-Chef äußert Bedenken, da voraussichtlich etwa 500.000 zusätzliche Behandlungen auf sie zukommen könnten, für die sie nicht bezahlt werden. Das Hauptproblem liegt in der Abrechnung, da der Antikörper als Medikament und nicht als Impfung betrachtet wird.
Die Kinderärzte sind besorgt, dass sie für die zusätzlichen Leistungen keine zusätzliche Bezahlung erhalten werden, da gesunde Kinder vorbeugend behandelt werden. Es besteht die Forderung nach einer Regelung, um sicherzustellen, dass die Kinderärzte angemessen für ihre Arbeit entschädigt werden.
– NAG