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Rechtsextremes „Compact“-Magazin klagt gegen Verbot des Innenministeriums

Das rechtsextremistische „Compact“-Magazin, geleitet von Jürgen Elsässer, erhebt Klage gegen sein Verbot durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser und sucht vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das am vergangenen Dienstag die Durchsuchung von Geschäftsräumen und Wohnungen seiner Führungskräfte genehmigte, Rechtsschutz, da es als zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene gilt und die Freiheit der Meinungsäußerung auf dem Spiel steht.

Bundesverwaltungsgericht: Pläne zur Überprüfung des Verbots von „Compact“

Das rechtsextreme „Compact“-Magazin, das unter der Leitung von Jürgen Elsässer steht, wehrt sich vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen ein erst kürzlich ausgesprochenes Verbot. Infolge des Verbots, das von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verhängt wurde, durchläuft die Compact-Magazin GmbH nun einen rechtlichen Prozess, um ihre Aktivitäten fortzusetzen.

Die Hintergründe des Verbots

Das Verbot des Magazins wurde von Nancy Faeser als eine notwendige Maßnahme gegen eine zentrale Stimme der rechtsextremistischen Szene beschrieben. Laut Faeser hetzt das Magazin „auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.“ Diese Feststellung unterstreicht die Bedeutung des Verbots im Kontext des anhaltenden Kampfes gegen extremistische Ideologien in Deutschland.

Durchsuchungen: Ein tiefgreifender Eingriff

Am Dienstag der Vorwoche kam es zu umfangreichen Durchsuchungen in Geschäftsräumen des Magazins in mehreren Bundesländern wie Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Auch Büro- und Privatwohnungen von führenden Mitarbeitern sowie Gesellschaftern wurden durchsuch und untersucht, um Vermögenswerte und Beweismittel sicherzustellen. Diese Maßnahmen reflektieren die Ernsthaftigkeit, mit der die Behörden gegen extremistische Strukturen vorgehen.

Kernaussagen der Verfassungsschutzberichte

Die Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz ist alarmierend. Laut dem Bericht von 2023 wird Jürgen Elsässer als „zentraler Verbindungsakteur“ innerhalb der rechtsextremistischen Bewegung betrachtet. Die Verbindungen zu Organisationen wie der Freien Sachsen und der AfD verdeutlichen, wie eng gekoppelt das Magazin mit extremistischer Rhetorik und politischem Handeln ist.

Produkte und Reichweite des Magazins

„Compact“ ist nicht nur als Printmagazin aktiv – es ist seit Dezember 2010 monatlich erschienen und hatte eine Auflage von 40.000 Exemplaren. Ergänzend zu den Printausgaben betreibt es auch einen Onlinevideokanal, „Compact TV“, der über 345.000 Abonnenten hat. In Anbetracht der beträchtlichen Reichweite der Plattformen wird die gesellschaftliche Relevanz des Verbots offensichtlich, da diese Medien potenziell ein großes Publikum mit extremistischer Ideologie erreichen können.

Der rechtliche Prozess und seine Bedeutung für die Gesellschaft

Mit der Klage und dem Eilantrag, die beide am Mittwoch eingereicht wurden, steht die Compact-Magazin GmbH vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Es bleibt unklar, wann eine Entscheidung in diesem Fall getroffen wird. Die Entwicklung dieses Verfahrens könnte wichtige Implikationen für den Umgang Deutschlands mit extremistischen Inhalten haben, insbesondere in einer Zeit, in der der gesellschaftliche Zusammenhalt und die demokratische Werteverbreitung von zunehmender Bedeutung sind.

NAG

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