Lörrach

Zöllner decken Regelverstöße in Ortenauer Gaststätten auf – Ausländerrechtliche Unregelmäßigkeiten ans Licht gebracht

Rechtswidrige Praktiken in der Gastronomie Beschäftigungssektor aufgedeckt

Die gastronomische Branche in der Ortenau ist erneut in den Fokus gerückt, dieses Mal aufgrund von Verstößen gegen das Arbeitsrecht. Eine kürzlich durchgeführte Überprüfung von acht Gaststätten durch Zollbeamte des Hauptzollamts Lörrach hat eine Vielzahl von Unregelmäßigkeiten ans Licht gebracht.

Unter den 21 kontrollierten Arbeitnehmern wurden mehrere Verstöße festgestellt, die von illegalen Beschäftigungen bis hin zu fehlenden Arbeitsaufzeichnungen reichen. Konkret wurden Mitarbeiter mit unzureichenden Aufenthaltsgenehmigungen sowie fehlenden Arbeitserlaubnissen entdeckt, was zu rechtlichen Konsequenzen für sowohl die Arbeitnehmer als auch die Geschäftsinhaber führte.

In einem der Fälle konnte eine indische Angestellte trotz eines abgelaufenen Aufenthaltstitels illegal in Deutschland arbeiten, während eine ukrainische Mitarbeiterin weder eine gültige Aufenthaltsgenehmigung noch eine Arbeitserlaubnis vorweisen konnte. Dies führte zu Ermittlungsverfahren gegen beide Personen sowie den jeweiligen Arbeitgeber.

Weitere Verstöße wurden in Bezug auf nicht angemeldete Mitarbeiter und fehlende Arbeitsaufzeichnungen in drei Gaststätten festgestellt, was zu Ordnungswidrigkeitsverfahren führte.

Die Untersuchung verdeutlicht die Notwendigkeit einer strengen Überwachung von Arbeitspraktiken in der Gastronomiebranche, um illegale Beschäftigungen und andere Verstöße zu verhindern. Dieser Vorfall unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung von Arbeitsgesetzen und Regularien, um die Rechte von Arbeitnehmern zu schützen und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

Bei Fragen oder weiterem Informationsbedarf wenden Sie sich bitte an:

Kontaktperson: Pressesprecherin Antje Bendel

Telefon: 07621 941-1200

E-Mail: presse.hza-loerrach@zoll.bund.de

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite www.zoll.de

NAG

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"