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Zöllner entdecken Arbeitsrechtsverstöße in acht Ortenauer Gaststätten

Offenburg: Neue Fälle von Verstößen in der Gastronomie in der Ortenau

In der Ortenau hat eine kürzlich durchgeführte Prüfung in acht örtlichen Gastronomiebetrieben zu mehreren Feststellungen von Missständen geführt. Bei den Kontrollen wurden insgesamt 21 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überprüft. Die Finanzkontrolleure des Hauptzollamts Lörrach stellten dabei verschiedene Unregelmäßigkeiten fest, die schwerwiegende Konsequenzen für die Betroffenen haben könnten.

In einem Fall konnte eine Mitarbeiterin mit indischer Staatsangehörigkeit lediglich einen portugiesischen Aufenthaltstitel vorlegen, der ihre Anwesenheit in Deutschland für 90 Tage genehmigte. Da diese Frist jedoch deutlich überschritten war, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts eingeleitet. Eine ukrainische Staatsbürgerin, die in einem Imbiss arbeitete, konnte weder eine Aufenthalts- noch eine Arbeitserlaubnis vorweisen, was zu rechtlichen Konsequenzen führte.

Besonders besorgniserregend waren die Fälle von zwei Männern kosovarischer Nationalität, die illegal in Deutschland arbeiteten, nicht sozialversichert waren und keine Entlohnung erhielten. Gegen den verantwortlichen Geschäftsführer wurde ein Strafverfahren wegen des Vorenthaltens und der Veruntreuung von Arbeitsentgelt sowie des Verdachts des Einschleusens von Ausländern eingeleitet. Zusätzlich wird er wegen Verstößen gegen den Mindestlohn und die Sofortmeldepflicht zur Verantwortung gezogen.

In drei weiteren Gaststätten fehlten Arbeitsaufzeichnungen für die Angestellten, was jeweils als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Diese Vorfälle verdeutlichen, dass die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften in der Gastronomiebranche in der Ortenau dringend überprüft werden muss, um die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen.

Die Maßnahmen der Zöllner zeigen, dass Verstöße gegen Arbeitsgesetze und Ausländerrecht konsequent geahndet werden, um ein faires Arbeitsumfeld für alle zu gewährleisten. Die Einleitung von Strafverfahren sowie Ordnungswidrigkeitsverfahren ist ein wichtiges Signal, um illegale Beschäftigung und Ausbeutung von Arbeitskräften zu bekämpfen. Es liegt im Interesse der gesamten Gemeinschaft, für die Einhaltung der Gesetze in der Gastronomie einzutreten und sicherzustellen, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angemessen geschützt sind. – NAG

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