Ein Gericht hat entschieden, dass Kommunen nicht automatisch für die Kosten einer alternativen Kinderbetreuung aufkommen müssen, wenn sie keinen Kita-Platz bereitstellen können. Im Fall einer Mutter aus Ludwigshafen, die auf einen Platz für ihr Kind wartete, wies das Landgericht Frankenthal die Klage ab. Die Eltern hatten im Mai 2020 einen Platz beantragt, erhielten jedoch erst im April 2023 eine Zusage für September 2023. Das Gericht stellte fest, dass die Eltern zunächst alle rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung ihres Anspruchs auf einen Kita-Platz ausschöpfen müssen, bevor sie Schadensersatz verlangen können.
In Ludwigshafen fehlen derzeit 3120 Kita-Plätze, was zu einem akuten Betreuungsnotstand führt. Über 3000 Plätze waren im vergangenen Jahr unbesetzt, was das höchste Defizit in Rheinland-Pfalz darstellt. Die Stadtverwaltung prognostiziert für das Kita-Jahr 2024/25 einen Bedarf von 8538 Plätzen, während nur 7182 vorhanden sind. Das aktuelle Urteil wird von vielen betroffenen Eltern mit Spannung verfolgt, da es Auswirkungen auf zukünftige Klagen und die finanzielle Verantwortung der Stadt haben könnte. Weitere Informationen zu diesem Thema sind hier zu finden.