Lübeck

„Lübeck City: Neues Liegeverbot für Sportboote sorgt für Sicherheit“

Die Lübeck Port Authority hat ein Parkverbot für Sportboote in der Innenstadt von Lübeck erlassen, nachdem immer mehr Freizeitsegler rechtswidrig an nicht zugelassenen Kaikanten im Wall- und Hansahafen festmachten, was zu gefährlichen Situationen führt und am 02.08.2024 durch entsprechende Beschilderung deutlich gemacht wurde.

Erhöhte Sicherheit in der Lübecker Innenstadt

Botschaft für Sportbootbesitzer: Die Lübeck Port Authority (LPA) hat entschieden, ein striktes Parkverbot für Sportboote in der Innenstadt durchzusetzen. Dies geschieht, um die Sicherheit von Bootsfahrern und Passanten zu gewährleisten und die Infrastruktur zu schützen, die an diesen Stellen fehlt.

Problematische Anlegestellen

Besonders in den vergangenen Monaten haben Freizeitsegler und Sportbootkapitäne vermehrt an den nicht zugelassenen Kaikanten in der Lübecker Altstadt festgemacht, trotz eines umfassenden Angebots an Sportboothäfen in der Umgebung. Die häufigsten Anlegeorte sind der Wall- und der Hansahafen, die nicht für Sportboote ausgelegt sind. Die hohen Kaikanten können gefährliche Situationen hervorrufen, da Bootsfahrer dort ungesicherte Leitern verwenden müssen, um an Land zu gelangen. Zudem fehlen essenzielle Dienstleistungen wie Wasseranschlüsse, sanitäre Anlagen, Stromzufuhr und Müllentsorgungsmöglichkeiten an diesen Stellen.

Information und Handlungserfordernis

Um Sportbootbesitzer über die geltenden Vorschriften zu informieren, wird die LPA entsprechende Beschilderungen an den problematischen Kaianlagen anbringen. Laut der Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStro) gilt in den ausgewiesenen Bereichen ein striktes Liegeverbot für alle Sportboote. Dies betrifft die Kaianlagen an der Nordspitze der nördlichen Wallhalbinsel, Teile des Behnkais im Hansahafen sowie die Kaianlagen im Wallhafen.

Aufruf zur Kooperation

Die LPA appelliert an die Eigentümer und Fahrer der dort festgemachten Sportboote, ihre Vessels umgehend von den beschilderten Kaianlagen zu entfernen. Andernfalls könnten ihnen kostenpflichtige Maßnahmen drohen, um die widerrechtlich liegenden Boote zu entfernen. Diese Maßnahmen sind nicht nur eine Frage der Ordnung, sondern auch ein Schritt zur Gewährleistung der Sicherheit aller Nutzer im und am Wasser.

Gemeinschaftliche Verantwortung

Die neuen Regelungen verdeutlichen die Notwendigkeit einer starken und verantwortungsvollen Gemeinschaft, in der alle Beteiligten die Sicherheit hindurch respektieren. Die LPA hofft, dass diese Maßnahmen einen positiven Einfluss auf das Zusammenleben von Bootsfahrern, Anwohnern und Touristen in Lübeck haben werden. Denn nur gemeinsam können wir dafür sorgen, dass Lübeck als eines der beliebtesten Reiseziele sowohl für Wassersportler als auch für Stadtbesucher attraktiv bleibt.

NAG

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