Einblick in den neuen Bebauungsplan in Lübeck: Sportanlage Possehlstraße/Charlottenstraße
Die Hansestadt Lübeck plant die Entwicklung eines neuen Bebauungsplans mit der Bezeichnung 02.33.00 für die Sportanlage Possehlstraße/Charlottenstraße. Dabei wird ein Augenmerk auf die angepasste Nutzung bestehender Sportinfrastrukturen gelegt, um den Bedürfnissen der Gemeinschaft gerecht zu werden. Ein zentrales Anliegen dieser Planungen ist die Erweiterung der sportlichen Angebote für alle Altersgruppen.
Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren
In einem Beschluss des Bauausschusses am 15. Juli 2024 wurde die Aufstellung dieses Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Dies bedeutet, dass der Plan mit einer vereinfachten Genehmigungsprozedur vorangetrieben wird, um schnellstmöglich den Bau von zwei temporären Traglufthallen sowie eines neuen Kletterturms voranzutreiben. Die Entscheidung für ein beschleunigtes Verfahren soll die Planung effizient gestalten.
Eingrenzung des Baugebiets
Das Plangebiet erstreckt sich im Stadtteil St. Jürgen und wird durch mehrere geografische Landmarken definiert: Im Norden liegt die Charlottenstraße, im Westen eine Nutzfläche mit Versorgungsanlagen und einem Schulgrundstück, im Süden ein Spiel- und Bolzplatz und im Osten die Wohnbaugrundstücke an der Theodor-Heuss-Straße und Kurt-Schumacher-Straße. Diese genauen Abgrenzungen sind entscheidend für die klare Planung der zukünftigen Sportangebote.
Öffentliche Beteiligung und Informationen
Von kommendem 29. Juli bis einschließlich 9. August 2024 wird die Öffentlichkeit aufgefordert, an der Planung mitzuwirken. Während dieser Zeit können Interessierte die Pläne online unter www.luebeck.de/bebauungsplaene einsehen und herunterladen, um sich über die Ziele und die potenziellen Auswirkungen der Planung zu informieren. Auch im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen in der Hansestadt Lübeck sind die Unterlagen verfügbar und zur Einsichtnahme geöffnet.
Geplante Infrastruktur und deren Bedeutung
Die Schaffung von zusätzlichen Sportanlagen ist nicht nur eine bauliche Verbesserung, sondern spricht auch eine tiefere soziale Komponente an. Die neuen Traglufthallen und der Kletterturm sollen insbesondere jüngeren Menschen sowie Familien bessere Freizeitmöglichkeiten bieten. Dies trägt zur Förderung des sozialen Zusammenhalts und der Gesundheit innerhalb der Gemeinde bei.
Ausblick auf das Verfahren
Eine Umweltprüfung ist für dieses Projekt nicht vorgesehen, und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß den geltenden Regelungen abgesehen. Auf diese Weise wird jedoch eine öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB in der weiteren Planung angestrebt. Diese Phase wird Gelegenheit bieten, die Planung detailliert zu diskutieren und Stellungnahmen abzugeben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entwicklung dieses Bebauungsplans für die Sportanlage Possehlstraße/Charlottenstraße eine wichtige Initiative für die Stärkung des sportlichen und sozialen Lebens in Lübeck darstellt. Mit modernen Sportmöglichkeiten soll nicht nur die physische Fitness gefördert werden, sondern auch ein Ort der Begegnung und des Austauschs in der Gemeinschaft geschaffen werden.
– NAG