Gericht stoppt geplante Abschuss von Wolf an der Nordseeküste
Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg hat vorerst den geplanten Abschuss eines strenggeschützten Wolfes im Landkreis Aurich gestoppt. Die Ausnahmegenehmigung für die Entnahme des Tieres wurde als rechtswidrig eingestuft, da nicht ausreichend Nachweise für das problematische Rissverhalten des Wolfs erbracht wurden. Der Freundeskreis freilebender Wölfe hatte erfolgreich Widerspruch gegen die Abschussgenehmigung eingelegt.
Bedeutung des Gerichtsbeschlusses
Die Entscheidung des Gerichts hat nicht nur Auswirkungen auf die geplante Entnahme des Wolfs an der Nordseeküste, sondern zeigt auch eine verstärkte Auseinandersetzung mit dem Umgang von strenggeschützten Arten in Deutschland. Insbesondere die Kriterien für Abschussgenehmigungen bei wiederkehrendem Rissverhalten werden durch diese Entscheidung stärker hinterfragt.
Vergleich mit ähnlichem Fall in Region Hannover
Das Schnellabschussverfahren, das den Abschuss des Wolfs in der Gemeinde Dornum ermöglichen sollte, steht im Kontext einer breiteren Debatte über den Umgang mit wolfsbedingten Rissen in verschiedenen Regionen Deutschlands. Die Einigung von Bund und Ländern zu schnelleren Wolfsabschüssen wird durch diesen Gerichtsbeschluss weiterhin auf den Prüfstand gestellt.
Probleme mit der Deichsicherheit
Ein weiterer Aspekt, der in dem Gerichtsverfahren eine Rolle spielte, war die Begründung des Landkreises Aurich hinsichtlich der Deichsicherheit. Die Behauptung, dass weiteres Rissverhalten ernste Schäden verursachen würde, wurde vom Gericht kritisch hinterfragt. Es wurde angemerkt, dass nicht ausreichend Maßnahmen zum wolfsabweisenden Schutz vorhanden waren und dass Alternativen wie die Stärkung des Deichzauns nicht ausreichend geprüft wurden.
– NAG