Bistum Magdeburg schließt AfD-Mitglieder aus kirchlichen Gremien aus
Das Bistum Magdeburg hat in Anlehnung an die Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz, wonach völkischer Nationalismus und Christentum unvereinbar seien, seine Vorgaben geändert. Mitglieder der AfD sollen nun nicht mehr in kirchlichen Gremien arbeiten dürfen. Diese Entscheidung wurde vom Generalvikar Bernhard Scholz bekanntgegeben, der betonte, dass Personen aus Gottesdiensten und dem seelsorgerischen Bereich nicht ausgeschlossen werden. Die neuen Regeln gelten ausschließlich für die Mitarbeit in den kirchlichen Gremien.
Anpassungen an Satzung und Wahlordnung
Ab dem 1. Juli hat das Bistum Magdeburg die Satzung der Pfarrgemeinderäte und die Wahlordnung für kirchliche Gremien um einen Passus ergänzt. Personen, die öffentlich gegen die Menschenwürde, völkisch-nationalistische, rassistische, antisemitische oder antidemokratische Ansichten äußern, können demnach ausgeschlossen werden.
Möglichkeiten des Ausschlusses
Nach den Neuerungen können auch Personen ausgeschlossen werden, die Ämter in Parteien oder Organisationen innehaben, die solche Ansichten vertreten oder als extremistisch eingestuft wurden. Der Landesverfassungsschutz Sachsen-Anhalts hatte den AfD-Landesverband im Herbst 2023 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Kandidatinnen und Kandidaten für Gremien müssen nun eine Erklärung abgeben, in der sie bestätigen, dass sie die Unvereinbarkeits-Kriterien kennen.
Aufruf der Bischofskonferenz
Im Februar hatte die Deutsche Bischofskonferenz erklärt, dass die AfD aufgrund ihrer völkisch-nationalistischen Ausrichtung für Christen nicht wählbar sei. Diese Entscheidung hat nun auch Konsequenzen auf die Arbeit in den kirchlichen Gremien des Bistums Magdeburg. Die Gremienwahlen in den katholischen Pfarreien Sachsen-Anhalts finden am 16. und 17. November statt.
– NAG