Neue Bauvorschriften in Magdeburg: Friedenshöhe im Fokus
Die Landeshauptstadt Magdeburg hat kürzlich neue Bauvorschriften beschlossen, die Teilbereich A des Bebauungsplans Nr. 339-2A „Friedenshöhe“ betreffen. Dieser Entwurf und die dazugehörige Begründung wurden auf der Stadtratssitzung am 17.06.2024 genehmigt und sind nun für einen Monat öffentlich zur Einsicht ausgelegt.
Öffentliche Auslegung und Beteiligung
Die Öffentlichkeit kann den Bebauungsplan und die Begründung gemäß den Bauvorschriften vom 15.07.2024 bis zum 15.08.2024 im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen einsehen. Zusätzlich sind die Planunterlagen während der Dienstzeiten im Baudezernat und im Stadtplanungsamt Magdeburg zugänglich.
Für Fragen und weitere Informationen stehen zuständige Sachbearbeiterinnen zur Verfügung, wie Frau Kirchhoff unter der Telefonnummer 0391 540 5469. Die Einhaltung der Bauvorschriften und entsprechende Gutachten können ebenfalls im Stadtplanungsamt eingesehen werden.
Abgabe von Stellungnahmen
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden und sollen vorzugsweise elektronisch über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt erfolgen. Alternativ können sie auch schriftlich oder persönlich im Stadtplanungsamt vorgebracht werden. Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Entscheidung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz und Transparenz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zuge des Bauvorhabens erfolgt gemäß den Datenschutzbestimmungen und dem Baugesetzbuch. Weitere Informationen sind in der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung verfügbar, die ebenfalls öffentlich ausliegt.
– NAG