Magdeburg

Prüfrechte für Sozialverbände gefordert: Landesrechnungshof kritisiert mangelnde Transparenz

Transparenz bei Sozialverbänden – Ein Appell des Rechnungshofs

Die Forderung des Landesrechnungshofs nach mehr Prüfrechten bei Sozial- und Wohlfahrtsverbänden wie der AWO sorgt für Diskussionen. Es geht um die Verwendung erheblicher Finanzmittel aus den öffentlichen Haushalten für Sozialleistungen. Ein Sprecher der Behörde betont, dass ein prüfungsfreier Raum in beträchtlichem Ausmaß nicht akzeptabel ist. Die Verbände genießen zudem den Status der Gemeinnützigkeit, der ihnen den Zugang zu Zuschüssen und Fördermitteln ermöglicht.

Diese Diskussion ist nicht neu. Bereits seit einiger Zeit fordert der Rechnungshof Prüfrechte bei Sozial- und Wohlfahrtsverbänden. Im Juni griff das Thema erneut um sich, als über 100 Vereine in einem Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz ihre Befürchtungen äußerten, die Gemeinnützigkeit zu verlieren. Vereine aus Sachsen-Anhalt waren darunter. Sie beklagten, dass ihnen die Gemeinnützigkeit entzogen wird, wenn sie beispielsweise Demonstrationen gegen Rechtsextremismus organisieren.

Hendrik Hahndorf, Vorstandsvorsitzender der AWO Sachsen-Anhalt, verteidigt das politische Engagement der Verbände. Er betont, dass Vereine nicht eingeschränkt werden dürfen, wenn sie sich für die Bekämpfung von Rechtsextremismus einsetzen. Der Einsatz für die demokratische Grundordnung sei ein zentrales Anliegen der sozialen Arbeit der AWO.

Die Forderung des Rechnungshofs nach mehr Transparenz und Kontrolle bei Sozial- und Wohlfahrtsverbänden ist daher ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass die öffentlichen Gelder zweckgemäß eingesetzt werden und die Gemeinnützigkeit nicht missbraucht wird. Es bleibt abzuwarten, wie die Debatte um die Prüfrechte bei Sozialverbänden weitergeführt wird und welche Maßnahmen zur Stärkung der Transparenz und Verantwortlichkeit getroffen werden.

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