Main-Kinzig-Kreis

Familienvater aus Bad Orb wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt

Ein 30-jähriger Familienvater aus Bad Orb wurde am 09.09.2024 zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro verurteilt, nachdem er mehrfach ohne Führerschein und alkoholisiert am Steuer erwischt wurde, wobei sein Führerschein als gefälscht enttarnt wurde, was die Notwendigkeit strengerer Maßnahmen gegen Verkehrsdelikte unterstreicht.

Ein 30-jähriger Familienvater aus Bad Orb steht wegen eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Verkehrsregeln in der Kritik. Dieser Fall wirft Fragen auf über Verantwortung im Straßenverkehr und darüber, wie Menschen mit der rechtlichen Situation umgehen.

Dem Mann wurde vor Gericht unter anderem vorgeworfen, alkoholisiert hinter dem Steuer eines Wagens gesessen zu haben, während er einen gefälschten Führerschein präsentierte. Die Strafe für seine Taten ist nicht unerheblich: Eine Geldbuße von 1.350 Euro, ein Betrag, der sich aus 90 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro zusammensetzt, wurde ihm auferlegt. Darüber hinaus wurde ihm für die kommenden zwölf Monate untersagt, einen neuen Führerschein zu beantragen.

Alkoholisierter Zustand und gefälschter Führerschein

Der Vorfall ereignete sich am Abend des 1. Juli 2023, als der Angeklagte laut der Staatsanwaltschaft Hanau von der Polizei kontrolliert wurde. Bei dieser Kontrolle stellten die Beamten fest, dass sein vorgelegter Führerschein nicht echt, sondern vielmehr ein Produkt seiner Manipulation war. Eine Blutprobe ergab einen Wert von 1,38 Promille – mindestens ein Grund zur Besorgnis.

Vor Gericht argumentierte der Angeklagte, dass er nicht gewusst habe, dass sein Führerschein gefälscht sei. Seiner Aussage nach hätte er in seinem Heimatland alle erforderlichen Prüfungen abgelegt und den Führerschein ordnungsgemäß erhalten. Dies wurde jedoch stark angezweifelt, da das dokumentierte Material einfaches Papier war und keinerlei fälschungssichere Merkmale aufwies. „Dieser ‘Lappen‘ wurde mit einem Tintenstrahldrucker hergestellt,“ stellte Richter Wolfgang Ott fest.

Die rückblickende Einsicht des Angeklagten

Obwohl der Vater zunächst versuchte, seine Handlungen zu rechtfertigen, gab er schließlich zu, dass er nach einer Feier mit Freunden, bei der er Bier und Whiskey konsumiert hatte, im Auto fuhr. Ursprünglich wollte er seiner Großmutter, die ihm während einer Feier in der Stadt aufgefallen war, zur Seite stehen, und nur kurz fahren, um sie abzuholen. Diese Begründung geriet jedoch schnell ins Wanken, als klar wurde, dass er am selben Tag auch bereits ein Fahrzeug gelenkt hatte.

Nachdem der Angeklagte erneut zur Verantwortung gezogen wurde, stellte sich heraus, dass er bereits im Januar 2023 ohne gültigen Führerschein angetroffen worden war. In der Zwischenzeit hatte er sich sogar bei der Polizei erkundigt, ob es ihm erlaubt sei, Auto zu fahren, und war ausdrücklich darüber informiert worden, dass er dies nicht dürfe.

Die Staatsanwaltschaft sprach von „Schutzbehauptungen“ des Angeklagten, die inkohärent erschienen und nicht glaubwürdig waren. Richter Ott mahnte den Familienvater, sich künftig an die Gesetze zu halten, um in Deutschland leben und arbeiten zu können. Der Fall ist nicht nur ein Beispiel für die Missachtung von Verkehrsregeln, sondern zeigt auch, wie wichtig es ist, Vorurteile und stereotype Annahmen zu vermeiden, die oft Menschen anderer Herkunft betreffen.

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