Die Bäume, die bei Festen traditionell aufgestellt werden, stehen nicht nur für Brauchtum, sondern auch für die Verantwortung der Organisatoren. In Lohr wird nun ein neues Verfahren eingeführt, das die Sicherheit bei der Aufstellung von Mai- und Kirbbäumen erhöhen soll. Bürgermeister Mario Paul erläuterte die wichtige Rolle von Versicherungsschutz und haftungsrechtlichen Aspekten für die Beteiligten.
Versicherungsschutz für Baumaufstellung
Grundsätzlich gestaltet sich die Situation der Baumaufsteller in Lohr recht positiv, sofern die lokale Feuerwehr oder etablierte Vereine verantwortlich sind. Diese Entitäten verfügen über den notwendigen Versicherungsschutz, sodass im Falle eines Missgeschicks die kommunale Haftpflichtversicherung greift. Dies bedeutet, dass Unfallschäden, die durch umstürzende Bäume entstehen könnten, abgedeckt sind.
Zusätzliche Regelungen für lose Gruppen
Weniger klar wird es jedoch, wenn unausgebildete Gruppen, wie die Dorfjugend, mit der Baumaufstellung beauftragt werden. Hierzu schlägt die Stadt vor, dass eine aus der Gruppe benannte Person offiziell mit der Aufgabe betraut wird. Diese Regelung dient dazu, auch in diesen Fällen Versicherungsschutz zu gewährleisten und mögliche Schadensersatzforderungen abzusichern.
Unfallversicherung und Gefährdungsbeurteilung
Ein zentrales Thema bleibt die Frage der Unfallversicherung. Bürgermeister Paul weist darauf hin, dass möglicherweise Gefährdungsbeurteilungen für jeden Aufstellort durchgeführt werden müssen. Diese Beurteilungen sind wichtig, um sicherzustellen, dass alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden. Allerdings könnten die dabei ermittelten Sicherheitsauflagen als schwierig zu erfüllen gelten, was die Tradition gefährden könnte.
Verfahren für die Baumaufsteller
Die newly eingerichtete Regelung besagt, dass Gruppen von Baumaufstellern zunächst formlos bei der Stadtverwaltung um die Ernennung einer geeigneten Person bitten müssen. Diese Person wird dann mit der Baumaufstellung beauftragt und hat das Recht, zusätzliche Helfer für die Durchführung der Aufgabe hinzuzuziehen. Der Versicherungsschutz würde somit für alle Beteiligten gewährleistet, auch für eventuelle Helfer, die im Rahmen dieser speziellen Aktion tätig sind.
Kommunikation und Informationsweitergabe
Um die neuen Vorschriften effektiv umzusetzen, wird die Stadtverwaltung die Vereine und Gruppen rechtzeitig über alle Details informieren. Die neuen Regelungen werden voraussichtlich erstmals bei den kommenden Kirbbaumaufstellungen zur Anwendung kommen.
Die Sicherstellung eines klaren Haftungsrahmens wird als ein bedeutender Schritt angesehen, um das Brauchtum der Baumaufstellung in Lohr weiterhin zu fördern und gleichzeitig die Sicherheit der Teilnehmer zu gewährleisten. Die Verantwortung sowohl der Organisatoren als auch der Stadt in Fragen des Versicherungsschutzes kann als Vorbild für andere Gemeinden dienen.
– NAG