Der Mannheimer Gemeinderat hat am 24. Oktober die neuen Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen, die ab dem 1. Januar 2025 gelten. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird 365 Prozent betragen, während die Grundsteuer A mit 300 Prozent festgelegt wurde. Dies geschah in Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Berechnung als verfassungswidrig einstufte. Die Stadt hat nun die Verantwortung, Hebesätze individuell festzulegen, was zu erheblichen Änderungen für die Bürger führen wird.
Bürgermeister Dr. Volker Proffen erläuterte, dass die Grundsteuer aufkommensneutral gestaltet werden soll, was bedeutet, dass die Stadt weiterhin 75 Millionen Euro jährlich einnehmen möchte. Die Reform könnte jedoch zu höheren Zahlungen für einige Bürger führen, während andere durch die neuen Regelungen entlastet werden. Insgesamt plant die Stadt Mannheim, etwa 95.000 Grundsteuerbescheide ab Januar per Post zu versenden. Fragen dazu können über eine neu eingerichtete Hotline geklärt werden, die montags bis donnerstags erreichbar ist. Weitere Informationen finden sich auf der städtischen Homepage und bei www.mrn-news.de.