Mecklenburg-Vorpommern

„Fehlendes Bedauern vor Gericht: TikTok-Fall einer Schülerin bringt teure Juristen ins Spiel“

Ministerium beauftragt Top-Anwalt für Polizeieinsatz: Steuerzahler zahlen die Zeche

Ein aktueller Fall in Mecklenburg-Vorpommern sorgt für Aufsehen, als eine 16-jährige Schülerin aus Ribnitz-Damgarten rechtliche Schritte gegen das Staatliche Schulamt und das Polizeipräsidium einleitet.

Gerechtigkeit für die Schülerin

Die 16-jährige Loretta hatte sich durch einen fragwürdigen TikTok-Post im Februar unverhältnismäßiger Maßnahmen ausgesetzt gesehen. Trotz fehlender Verdachtsmomente einer Straftat musste sie dennoch einen Polizeieinsatz in ihrer Schule erleben.

Das Verwaltungsgericht Greifswald hat nun den Fall in zwei separate Verfahren aufgeteilt, um die unterschiedlichen Rechtspositionen von Schulamt und Polizei zu berücksichtigen.

Ministerium setzt auf teure Top-Kanzlei

Es stellte sich heraus, dass die Polizei einen in der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege tätigen Professor beauftragte, was keine zusätzlichen Kosten für das Land verursachte.

Das Ministerium für Bildung und das Staatliche Schulamt hingegen entschieden sich für die Kanzlei Weissleder & Partner aus Kiel, obwohl sie über 613 Juristen in ihren Reihen verfügen. Diese Entscheidung stößt auf Kritik, da dadurch erhebliche Kosten für den Steuerzahler entstehen.

Versäumte Entschuldigung mit teuren Folgen

Lorettas Anwalt, Prof. Dr. Ralf Stark, prognostiziert, dass die Anwaltshonorare im fünfstelligen Bereich liegen könnten. Die Frage stellt sich, ob eine einfache Entschuldigung seitens der Behörden die teure rechtliche Auseinandersetzung hätte vermeiden können.

Laut Angaben aus dem Landtag zahlte Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren mehrere Millionen Euro für externe Anwaltsleistungen, obwohl die Ministerien über ausreichend eigene Juristen verfügen.

Dieser Fall verdeutlicht, wie schnell unüberlegte Maßnahmen zu hohen finanziellen Kosten führen können, die letztendlich von den Steuerzahlern getragen werden müssen.

NAG

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