Die Zahl der notorischen Schulschwänzer in Mecklenburg-Vorpommern hat alarmierend zugenommen. Im Schuljahr 2023/2024 wurden 372 Fälle registriert, ein Anstieg gegenüber 306 im Vorjahr. Schulabsentismus wird hier definiert ab mehr als elf unentschuldigten Fehltagen. Bei der ersten unentschuldigten Fehlstunde liegt bereits eine Schulpflichtverletzung vor. Ab dem sechsten unentschuldigten Fehltag wird eine Helferkonferenz mit Beteiligten wie Schulbehörden und Jugendämtern einberufen, um Lösungen zu finden.
Ein besonders dramatischer Fall beschäftigt die Behörden in Grevesmühlen: Ein Junge, der seit Jahren der Schule fernbleibt, steht im Fokus. Seine Mutter muss sich im November vor Gericht verantworten, nachdem sie bereits mit zwei Strafbefehlen konfrontiert wurde. Das Jugendamt ist aktiv, jedoch scheiterten polizeiliche Versuche, den Jungen zur Schule zu bringen, da der Zutritt zur Wohnung verweigert wurde. Bildungsministerin Simone Oldenburg beschreibt die Situation als katastrophal für das Kind, während die Schule in mehreren Fällen wegen Kindeswohlgefährdung Anzeige erstattet hat. Nach schweren Pflichtverstößen drohen den Eltern Bußgelder bis zu 2500 Euro. Weitere Informationen dazu gibt es auf www.ostsee-zeitung.de.