27.07.2024 – 11:00
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Ein neuer Schutz für Wohngebiete in Mecklenburg-Vorpommern
Schwerin (ots) – Die am 30. Juli 2024 in Kraft tretende Umwandlungsgenehmigungs-Landesverordnung (UmwLVO M-V) stellt einen bedeutenden Schritt zur Erhaltung der angestammten Wohnbevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern dar. „Mit dieser Verordnung möchten wir den Schutz bestehender Wohngebäude stärken“, erläutert Christian Pegel, der Minister für Inneres und Bau in Mecklenburg-Vorpommern.
Was sind Milieuschutzgebiete?
Milieuschutzgebiete sind Gebiete, in denen die Struktur der Wohnbevölkerung aus städtebaulichen Gründen erhalten werden soll. Dies geschieht durch die Möglichkeit für Gemeinden, solche Gebiete festzulegen, um unerwünschte Veränderungen wie die Umwandlung von Mietwohnungen in Zweit- oder Ferienwohnungen zu verhindern. „Diese Maßnahme ist wichtig, um die soziale Mischung und die Lebensqualität in intakten Wohngebieten zu sichern“, so Pegel weiter.
Stärkung der Gemeindeautonomie
Ein weiterer wesentlicher Aspekt der neuen Verordnung ist die Stärkung der Handlungsspielräume für Städte und Gemeinden. Durch die Einführung einer Genehmigungspflicht können Kommunen effektiver darauf reagieren, wenn sich eine erhöhte Gefahr für die Verdrängung der angestammten Bevölkerung abzeichnet. Dies ist besonders relevant in Gebieten mit hoher Nachfrage oder attraktiven Lagen, in denen das Risiko einer Verdrängung stark ausgeprägt sein könnte.
Das Ziel der Verordnung
Die Verordnung hat das Ziel, bezahlbaren Wohnraum in Quartieren zu sichern. Diese Initiative ist besonders wichtig, um den sozialen Zusammenhalt zu fördern und ein ausgewogenes Wohnumfeld zu schaffen. Pegel hebt hervor: „Diese neuen Regelungen sollen nicht nur bestehende Strukturen schützen, sondern auch dazu beitragen, das Wohnumfeld für die ansässige Bevölkerung zu bewahren.“
Fazit und Ausblick
Mit der Umwandlungsgenehmigungs-Landesverordnung wird ein wichtiger Schritt unternommen, um die Vielfalt und die soziale Struktur in den Wohngebieten von Mecklenburg-Vorpommern langfristig zu sichern. Während die Verordnung am 30. Juli 2024 in Kraft tritt, bleibt die Umsetzung in den Händen der Kommunen, die dadurch entscheidend zur Stabilität ihrer Wohnverhältnisse beitragen können.
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– NAG