27.07.2024 – 11:00
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Neue Regelung zur Wohnraumsicherung in Mecklenburg-Vorpommern
Schwerin (ots) – Die anstehende Einführung der Umwandlungsgenehmigungs-Landesverordnung (UmwLVO M-V) am 30. Juli 2024 stellt einen wesentlichen Schritt zur Sicherung und zum Schutz der bestehenden Wohnstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern dar. Laut Christian Pegel, dem Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung, zielt die Verordnung darauf ab, die angestammte Wohnbevölkerung vor Verdrängung zu bewahren.
Schutz der angestammten Bevölkerung
Eine der zentralen Maßnahmen der neuen Verordnung ist die Einführung einer Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen oder Zweitwohnungen. Dies gilt besonders in den sogenannten Milieuschutzgebieten. Diese Gebiete sind von den Kommunen definiert, um die soziale Struktur und Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus städtebaulichen Gründen zu schützen.
Was sind Milieuschutzgebiete?
Milieuschutzgebiete sind spezielle Bereiche in Städten, in denen die Gemeinde gewisse Beschränkungen erlassen kann, um die Wohnverhältnisse stabil zu halten. Hierbei sollen unerwünschte Veränderungen, wie die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen, verhindert werden. Dies ist von Bedeutung, um eine ausgewogene und vielfältige Nachbarschaft zu fördern.
Vorteile für die Kommunen
Pegel hebt hervor, dass die neue Verordnung den Handlungsspielraum der Städte und Gemeinden erweitere. Indem diese nun die Möglichkeit haben, gezielte Satzungen zu erlassen, können sie gegen die Verdrängung der angestammten Bevölkerung in besonders gefragten Vierteln vorgehen. Dies ist nicht nur ein Schritt zur Sicherung bezahlbaren Wohnraums, sondern auch ein Zeichen für ein respektvolles Miteinander in den Gemeinden.
Die Bedeutung der Verordnung
Die UmwLVO M-V repräsentiert einen wichtigen Ansatz in der urbanen Wohnpolitik. In Zeiten steigenden Immobiliendrucks und der Gefahr, dass traditionelle Wohnstrukturen aufgebrochen werden, könnte diese Regelung von erheblicher Relevanz für die Zukunft von Wohngebieten in Mecklenburg-Vorpommern sein. Es ist entscheidend, dass die Gemeinden aktiv diese Möglichkeiten nutzen, um die Wohnqualität und soziale Stabilität ihrer Stadtteile zu gewährleisten.
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– NAG