Mecklenburgische Seenplatte

Freispruch für Ex-JVA-Mitarbeiterin: Kein Beweis für sexuellen Missbrauch!

Eine 42-jährige ehemalige Mitarbeiterin der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz ist vom Amtsgericht Waren freigesprochen worden. Sie war wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs eines damals 17-jährigen Insassen angeklagt. Laut Staatsanwaltschaft soll die Frau während ihrer Dienstzeit über mehrere Wochen im Dezember 2022 sexuelle Handlungen mit dem Minderjährigen vorgenommen haben. Die Vorwürfe stützten sich auf Aussagen des Opfers, das die Taten zunächst einer JVA-Beamtin offenbarte.

Im Gerichtsprozess konnte jedoch kein ausreichender Beweis für die Anschuldigungen erbracht werden. Die Richterin stellte fest, dass die Aussage des mutmaßlichen Opfers nicht konkret beweisen konnte, dass es zu den beschriebenen Ereignissen gekommen war. Zudem konnten die elf anderen Zeugen im Prozess nur von den Erzählungen des Insassen berichten, und ein gefundener Liebesbrief war nicht eindeutig der Angeklagten zuzuordnen. Aufgrund dieser Beweisnotlage wurde die Frau schließlich freigesprochen, obwohl sie im Januar 2023 während ihrer Probezeit vom Justizministerium entlassen wurde. Weitere Informationen hierzu sind bei www.ndr.de erhältlich.

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