Nachrichten aus Miesbach
Ein aufsehenerregender Fall beschäftigte kürzlich das Schöffengericht in Miesbach. Ein 31-jähriger Einwohner der Stadt hatte zu Hause ganze elf Einmachgläser mit Marihuana gehortet und musste sich deshalb vor Gericht verantworten.
Ein ungewöhnlicher Hintergrund
Der Mann gab an, dass er das Marihuana nicht zum Verkauf, sondern ausschließlich für seinen Eigenkonsum angebaut hatte. Als Begründung führte er eine lange Geschichte von Depressionen an, die er zunächst erfolglos mit antidepressiven Medikamenten behandelt hatte. Auf der Suche nach Linderung wandte er sich schließlich Cannabis zu, um wieder aktiv am Leben teilhaben zu können. Trotz anfänglicher Rückschläge beim Anbau entwickelte er mit der Zeit eine gewisse Geschicktheit und konnte gute Ernten einfahren.
Erfolgreicher Ausstieg
Nachdem eine Hausdurchsuchung bei ihm das Marihuana zu Tage brachte, entschloss er sich dazu, sein Leben zu ändern. Er begann eine Suchtberatung und Psychotherapie, reduzierte schrittweise seinen Cannabiskonsum und legte regelmäßige Drogentests vor, um seine Abstinenz nachzuweisen. Mittlerweile ist er als clean nachgewiesen und möchte ein neues Kapitel in seinem Leben beginnen.
Gerechte Verurteilung
Obwohl der Mann nicht wegen Drogenhandels belangt wurde, musste er dennoch die Konsequenzen für den unerlaubten Anbau und Besitz von Marihuana tragen. Das Gericht verurteilte ihn zu fünf Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 3000 Euro, die an die Caritas Suchtberatungsstelle gehen. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil und sieht dies als einen Schritt in Richtung Heilung und Neuanfang.
– NAG