Die bayerischen Staatsforsten (BaySF) haben eine bahnbrechende Entscheidung getroffen: Bei der Vergabe von Zuschlägen für Windkraftanlagen können sie in bestimmten Fällen auf das bürokratische Ausschreibungsverfahren verzichten! Dies gilt, wenn Staatswaldflächen zwar für Windenergie geeignet sind, aber aufgrund ihrer Größe nicht eigenständig genutzt werden können. Diese neue Regelung könnte Gemeinden wie Leutershausen zugutekommen, wo bereits erste Projekte in der Pipeline sind.
Aktuell werden fünf Ausnahmefälle geprüft, wobei die genauen Zahlen unklar bleiben. Der Plan, auf das wettbewerbliche Auswahlverfahren zu verzichten, wird von Grünen-Politiker Martin Stümpfig befürwortet, da er das Verfahren erheblich vereinfacht. Gleichzeitig warnt er jedoch vor überzogenen Pachtforderungen, die der Erfolg dieser Initiative gefährden könnten. Seit 2023 werden laut BaySF alle Vergaben eigentlich durch ein umfangreiches Ausschreibungsverfahren geregelt, das kommunalen Anträgen oft einen Nachteil im Wettbewerb verschafft. Doch nun könnte sich das Blatt wenden!
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