Minden-Lübbecke

E-Scooter-Fahrer unter Alkoholeinfluss: Polizei nimmt gefährliche Begegnungen in Bad Oeynhausen und Porta Westfalica auf

Alkohol auf E-Scooter: Gefährliches Fahrverhalten in Bad Oeynhausen

Am Freitagabend fiel den Verkehrsdienstbeamten in der Innenstadt von Bad Oeynhausen gegen 22.30 Uhr ein junger Mann auf, der mit einem E-Scooter ohne eingeschaltetes Licht auf der Portastraße unterwegs war. Besonders auffällig war, dass er dabei Schlangenlinien fuhr und eine Kiste Bier auf dem Trittbrett des Rollers transportierte.

Bei der folgenden Verkehrskontrolle stellten die Beamten fest, dass der 18-jährige Mann aus Bad Oeynhausen alkoholisiert war. Ein freiwilliger Atemalkoholtest bestätigte diesen Verdacht, woraufhin ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Zudem wurde ihm das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt.

Unsichere Ladung und Konsequenzen

Die Polizeisprecherin erklärte, dass neben der Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr weitere Ordnungswidrigkeitenanzeigen auf den Fahrer zukommen. Dies liegt zum einen daran, dass er ohne Licht fuhr und zum anderen, weil die Ladung nicht sicher verstaut war. Die Straßenverkehrsordnung gilt auch für E-Scooter, und eine unsichere Ladung kann bei einer Vollbremsung oder Ausweichbewegung gefährlich werden.

Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich in Porta Westfalica, als ein 31-jähriger Mindener ohne gültigen Versicherungsschutz und mit mutmaßlich manipulierter Individualnummer auf seinem E-Scooter unterwegs war. Auch er musste eine Blutprobe abgeben und sich auf eine Anzeige gefasst machen.

Appell an Verkehrsteilnehmer

Die Polizei betont, dass ein E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeug zählt und die 0,5-Promillegrenze einzuhalten ist. Alkoholisierter Fahr ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch den Führerschein kosten. Daher appellieren die Beamten an alle Verkehrsteilnehmer, auf Alkohol am Steuer zu verzichten und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

NAG

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