Ein 20-jähriger Mann aus Roßwein, der während seines Goldhandels einen Betrugsversuch begangen hat, wurde jetzt zu sechs Monaten gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Der junge Mann hatte 2022 zwei gefälschte Goldunzen von einem Verkäufer gekauft, den er später selbst wegen Betrugs verklagte, nachdem er die Fälschung entdeckte. Um seine Verluste zu mildern, versuchte er, die gefälschten Goldunzen gegen Silber zu tauschen, was ihn auf die Anklagebank brachte.
Trotz seiner Versuche, die Fälschungen zu verbergen und seine Unschuld zu beteuern, entschied das Gericht letztlich auf Jugendstrafrecht aufgrund einer als „erheblichen Reifeverzögerung“ beschriebenen persönlichen Situation. Richter Simon Hahn argumentierte, dass die Tat des jungen Mannes „jugendtypisch“ war, so dass die Strafe auf gemeinnützige Arbeit von 30 Stunden pro Monat für sechs Monate festgelegt wurde. Die Kosten für das Verfahren übernimmt die Staatskasse, während das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Weitere Einzelheiten sind bei www.saechsische.de nachzulesen.