Missverständnis führt zu Bußgeld: Bauherr von Schwarzbau zu Unrecht bestraft
Ein Ehepaar in Altmühldorf sah sich zu Unrecht mit einem Bußgeld von 1000 Euro konfrontiert, weil es einen Carport ohne Genehmigung errichtet hatte. Das Landratsamt hatte das Bußgeld verhängt, da der Carport trotz Baueinstellung weitergebaut worden sei. Doch das Ehepaar beteuerte, dass sie nach der Anordnung nicht weitergebaut hatten.
Ein Missverständnis am Telefon
Der Bauherr hatte angenommen, den Carport für sein Wohnmobil verfahrensfrei errichten zu können, nachdem ihm telefonisch signalisiert wurde, dass es grünes Licht für den Bau gebe. Dies stellte sich jedoch als Missverständnis heraus, da der Carport tatsächlich eine Baugenehmigung benötigte.
Behörden setzen Untersuchung in Gang
Ein Nachbar brachte die Illegalität des Baus ins Rollen, als er die Behörden informierte. Das Landratsamt forderte die Baueinstellung, doch bei einer Kontrolle stellten sie fest, dass der Carport bereits fertig gestellt war, als die Baueinstellung ausgesprochen wurde.
Gericht hebt Bußgeld auf
Nach einem Rechtsstreit mit dem Landratsamt wurde das Bußgeld aufgehoben, da der Bauherr nachweisen konnte, dass der Carport bereits vor der Baueinstellung fertiggestellt war. Dennoch blieb die Frage nach einer nachträglichen Genehmigung des Schwarzbaus im Raum stehen.
Neue Entscheidung im Bauausschuss erwartet
Das Ehepaar hofft nun auf eine erneute Prüfung ihres Antrags im Bauausschuss, um den Carport unter Umständen legalisieren zu können. Ein neuer Bauantrag könnte den Weg dafür ebnen, sollte sich die Rechtslage ändern. So bleibt abzuwarten, wie es mit dem Schwarzbau in Altmühldorf weitergeht.
– NAG