Im aktuellen Terrorprozess gegen Heinrich XIII. Prinz Reuß hat die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann vehement bestritten, an den Plänen zur Stürmung des Bundestags beteiligt zu sein. Vor dem Frankfurter Oberlandesgericht äußerte sich die gebürtige Darmstädterin am Mittwoch, dem fünften Prozesstag in Folge, über die Vorwürfe, die gegen sie erhoben wurden.
Malsack-Winkemann wies die Anklage zurück, sie sei in die Erstellung einer neuen Verfassung involviert gewesen. Auf ihrem während der Durchsuchungen sichergestellten Zetteln, so behauptet sie, fänden sich lediglich Ideen und Gedanken, die nichts mit einem konkreten Plan zur Regierungsform zu tun hätten. «Die Aussagen des Generalbundesanwalts, wonach ich etwas ausgearbeitet hätte, sind einfach nicht wahr», so die ehemalige Richterin.
Darstellung der Vorwürfe
Der Generalbundesanwalt wirft Malsack-Winkemann konkret vor, dass sie andere Komplizen eingeschleust und mit ihnen das Bundestagsgebäude ausgekundschaftet haben soll. Sie wird beschrieben als Mitglied einer Gruppe, die laut Anklage eine bewaffnete Stürmung des Bundestags plante. Dabei soll das Ziel gewesen sein, Abgeordnete festzunehmen und einen Wechsel des politischen Systems herbeizuführen.
Gegenüber dem Gericht erklärte die 60-Jährige, dass sie nie eine solche Auskundschaftung des Parlaments geplant oder daran teilgenommen habe. Sie betont, dass die Allianz, die in der Weltanschauung ihrer Gruppe erschien, eine fiktive Idee war, die keinen realen Plan zur Herrschaftsübernahme beinhaltete. «Wie oft ich das schon wiederholt habe, ich kann es kaum glauben, dass es nicht als Tatsache anerkannt wird», äußerte sie.
Spannungen innerhalb der Gruppe
Ein weiterer spannender Aspekt des Verfahrens sind die internen Konflikte innerhalb der Gruppe. Malsack-Winkemann erklärte, dass sie oft in Konflikt mit Rüdiger von Pescatore war, der als der mutmaßliche Kopf des militärischen Arms der Gruppierung betrachtet wird. Ihre unterschiedlichen Ansichten seien so gravierend gewesen, dass Malsack-Winkemann in der Lage sah, dass sie möglicherweise aus der Gruppe ausgeschlossen werden sollte.
Die rechtlichen Maßnahmen richten sich gegen insgesamt neun Beschuldigte, die der Unterstützung oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung beschuldigt werden. In einem parallelen Verfahren, das in München und Stuttgart läuft, stehen darüber hinaus 26 weitere Verdächtige unter Anklage. Bis zu einem endgültigen Urteil gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung.
Der Prozess wird am Dienstag, dem 3. September, fortgesetzt, während die Gesellschaft gespannt verfolgt, wie sich die Situation entwickelt und welche weiteren Enthüllungen ans Licht kommen könnten.