München

Essinghausen: Neue Friedhofssatzung und wichtige Millionenprojekte beschlossen

Der Rat der Stadt Peine hat am 1. Januar 2024 eine geänderte Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe in Handorf, Duttenstedt und Essinghausen beschlossen, die unter anderem das Betreten dieser Anlagen durch Kinder ohne Begleitung erlaubt und neue Regelungen für Essen, Trinken und sportliche Aktivitäten einführt, um den Zeitgeist besser zu reflektieren.

In der Stadt Peine wurde eine wichtige Entscheidung getroffen, die sich auf die kommunalen Friedhöfe in Essinghausen, Handorf und Duttenstedt auswirkt. Der Stadtrat hat eine Änderung der Friedhofssatzung beschlossen, die nicht nur die Regeln auf diesen Anlagen modernisiert, sondern auch den Zeitgeist widerspiegelt. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Neuregelung, was auf den Friedhöfen erlaubt und was verboten ist.

Vor allem eine der jüngsten Änderungen wird einen direkten Einfluss auf die Besucher haben: Das bisherige Verbot für Kinder unter zehn Jahren, städtische Friedhöfe ohne Begleitung eines Erwachsenen zu betreten, wurde aufgehoben. Damit wird es jetzt auch den Jüngsten möglich, die Ruhestätten ihrer Angehörigen in Begleitung von Freunden oder Verwandten zu besuchen. Dennoch bleibt es entscheidend, dass alle Besucher die Grabstätten mit dem nötigen Respekt behandeln. In der Satzung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die „gebotene Ehrfurcht vor dem Tod“ gewahrt bleiben muss.

Neue Regelungen für den Friedhofsbesuch

Ein weiteres deutliches Zeichen der Anpassung an die gesellschaftlichen Veränderungen ist die Lockerung des bisherigen Ess- und Trinkverbots auf Friedhöfen. Zukünftig ist das Essen und Trinken auf diesen Anlagen nicht mehr grundsätzlich verboten. Allerdings bleibt das Trinken von Alkohol untersagt und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Sportliche Aktivitäten, wie etwa Fußballspielen oder Joggen, sind ebenfalls nicht erlaubt. Interessanterweise behält sich die Stadt das Recht vor, Personen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, vom Friedhof zu verweisen.

Die neue Friedhofssatzung umfasst außerdem Regelungen zu sogenannten „provisorischen Grabmalen“, die nach wie vor erlaubt sind, jedoch nur für einen Zeitraum von neun Monaten nach der Beisetzung. Wenn danach keine weitergehende Genehmigung von der Stadt vorliegt, können diese Holzkreuze entfernt werden. Diese Änderungen treten am 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft.

Stadtentwicklung in Essinghausen

Die Diskussion um die Infrastruktur der Stadt dreht sich nicht nur um die neuen Regelungen auf den Friedhöfen. Der Stadtrat hat auch dem Neubau eines Feuerwehrhauses in Essinghausen/Duttenstedt zugestimmt. Dieses millionenschwere Projekt soll nördlich der Kreisstraße 69, gegenüber vom Netto, realisiert werden. Der Bebauungsplan ist bereits aufgestellt worden, und es wurden die ersten Schritte in die Wege geleitet, damit Behörden, Verbände und die Bevölkerung ihre Anregungen und Bedenken äußern können. Die Entscheidung über den endgültigen Plan liegt danach erneut beim Stadtrat. Bürgermeister Klaus Saemann betont, dass rund „90 Prozent“ der Feuerwehrleute für diese Zusammenlegung der Ortswehren sind, was für eine breite Unterstützung innerhalb der Gemeinde spricht.

Zusätzlich kann die neue Grundschule in Essinghausen, die erst vor kurzem in Betrieb genommen wurde, für positive Stimmung sorgen. Nachdem die alte Schule abgerissen wurde, wird die neue Einrichtung nun am gleichen Standort genutzt. Die vollständige Fertigstellung der Schule, einschließlich Mensa und Außenanlage, wird im kommenden Jahr erwartet. Der Rat hat mit einer Gegenstimme einer überplanmäßigen Ausgabe von 830.000 Euro für dieses Projekt zugestimmt, was die Gesamtkosten auf über acht Millionen Euro erhöht.

Die Entwicklungen in Essinghausen zeigen, dass die Stadt sich bemüht, sowohl die historischen Aspekte der Friedhöfe als auch die moderne Infrastruktur zu integrieren. Mit der neuen Satzung wird ein respektvoller Umgang auf den Friedhöfen gefördert, während zugleich der dringend benötigte Platz für Feuerwehr und Bildung geschaffen wird.

Wandel im Umgang mit Traditionen

Die aktuellen Änderungen auf den Friedhöfen und die Investitionen in neue Infrastrukturen sind mehr als nur Regelanpassungen. Sie spiegeln einen Wandel im Umgang mit Traditionen und modernen Anforderungen wider. Städte wie Peine zeigen, dass sie bereit sind, sich den Bedürfnissen ihrer Bürger anzupassen und dabei sowohl respektvolle Traditionen zu wahren als auch zeitgemäße Lösungen zu finden. Der Dialog mit den Bürgern und den institutionellen Akteuren wird entscheidend dafür sein, dass diese Veränderungen positiv angenommen werden und die Lebensqualität in der Gemeinde weiterhin steigt.

Essinghausen. Der Rat der Stadt beschließt eine Änderung der Friedhofssatzung, die den Zeitgeist widerspiegelt. In Essinghausen geht es zudem um zwei Millionenprojekte.

Vieles unterliegt dem Wandel der Zeit – auch und gerade an den Friedhöfen ist das abzulesen, die als Spiegelbild der Gesellschaft gelten: Und so hat der Rat der Stadt Peine für die kommunalen Friedhöfe in Handorf sowie in Duttenstedt und Essinghausen die Friedhofssatzung geändert – einstimmig mit drei Enthaltungen.

Neues Besuchskonzept auf Friedhöfen

Eine der Änderungen: Bislang ist es Kindern unter zehn Jahren grundsätzlich verboten gewesen, einen städtischen Friedhof ohne Begleitung eines Erwachsenen zu betreten – dieses Verbot ist nun gestrichen. Aufgeführt ist allerdings die Aufforderung an alle Besucher, die Grabstätten und Friedhofsanlagen so zu behandeln, dass die „gebotene Ehrfurcht vor dem Tod gewahrt und das sittliche, religiöse und weltanschauliche Empfinden nicht verletzt wird“.

Diese Anpassung könnte als Teil eines umfassenderen Trends betrachtet werden, der sich in vielen Gemeinden beobachten lässt: Der Umgang mit Trauer und Erinnerung wird zunehmend offener. In einer Zeit, in der der Tod oft ein Tabuthema ist, könnte die Aufhebung solcher Verbote dazu beitragen, den Zugang zu Trauerorten zu erleichtern und die Auseinandersetzung mit dem Thema Tod zu fördern. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Änderungen im Alltag der Bürger auswirken werden.

Änderungen für die Nutzung von Friedhöfen

Zudem hat die Stadt nach den alten Vorschriften das Essen und Trinken auf Friedhöfen grundsätzlich verboten. Diese Regelung ist nach der neuen Satzung aufgeweicht: Demnach ist nur noch das Trinken von Alkohol untersagt und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Verboten sind zudem sportliche Aktivitäten auf diesen kommunalen Anlagen. Wobei sich die Stadt nun ausdrücklich das Recht zugesteht, „Personen, die diese Regelung verletzen, des Friedhofs zu verweisen“.

Die Einführung solcher spezifischen Regelungen könnte einen Versuch der Stadt darstellen, den Friedhöfen eine respektvolle Atmosphäre zu verleihen, während gleichzeitig Raum für eine erweiterte Nutzung durch die Gemeinde geschaffen wird. Die Balance zwischen der Würde der Friedhöfe und deren Nutzung könnte durch solche Maßnahmen gefördert werden.

Immer wieder sind auf Friedhöfen „provisorische Grabmale“ – also Holzkreuze – zu sehen, die auch weiterhin zugelassen sind, allerdings nur bis neun Monate nach der Beisetzung. Falls dann keine weitergehende Genehmigung der Stadt vorliegt, dürfen diese Kreuze künftig von ihr entfernt werden. Die neue Satzung, die noch weitere Änderungen umfasst, tritt im nächsten Jahr am 1. Januar in Kraft.

Neubau Feuerwehrhaus – Bebauungsplan ist aufzustellen

Für den Neubau des Feuerwehrhauses der geplanten Ortsfeuerwehr Essinghausen/Duttenstedt hat der Rat die nächste Hürde genommen: Für diesen millionenschweren Bau in Essinghausen nördlich der Kreisstraße 69 (gegenüber von Netto) ist der Bebauungsplan aufzustellen – dem hat die Politik einhellig zugestimmt. Im Zuge dieses Verfahrens können Behörden/Verbände sowie die Bevölkerung Anregungen und Bedenken vorbringen – dann hat der Rat endgültig zu entscheiden. Nebenbei: Laut Peines Bürgermeister Klaus Saemann wollen „90 Prozent“ der Feuerwehrleute in Essinghausen und Duttenstedt diese Ortswehr-Zusammenlegung.

Die geplante Zusammenlegung der Wehren könnte nicht nur Effizienzgewinne bringen, sondern auch die Sicherheitslage in der Region verbessern. Solche Veränderungen in der Feuerwehrstruktur werden oft durch den demografischen Wandel in ländlichen Regionen notwendig, da immer weniger Menschen in den Dörfern leben und die Feuerwehrtechnologien immer anspruchsvoller werden. Eine fusionierte Feuerwehr könnte somit besser auf die Herausforderungen der modernen Brandbekämpfung reagieren.

Den Schulbetrieb aufgenommen hat die neue Grundschule in Essinghausen. 
© FMN | Harald Meyer

Fünf Jahre nach dem Abriss der alten Grundschule in Essinghausen ist die neue am gleichen Standort nun im Betrieb: Die komplette Fertigstellung der Schule mitsamt Mensa und Außenanlage soll im nächsten Jahr erfolgen. Bei einer Gegenstimme hat der Rat einer (weiteren) überplanmäßigen Ausgabe von 830.000 Euro für das Schulvorhaben gebilligt: Damit belaufen sich die Kosten in Essinghausen auf mehr als acht Millionen Euro.

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